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BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16 |
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Art. 103 Abs. 1 GG, § 52 Abs. 2 Satz 1 BNotO, § 52 Abs. 3 Satz 1 BNotO, § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung des Sachvortrags eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts; Antrag auf Gestattung des Führens der Amtsbezeichnung "Notar" mit dem Zusatz "außer Dienst (a.D.)"
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Nichtberücksichtigung des Sachvortrags eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts; Antrag auf Gestattung des Führens der Amtsbezeichnung "Notar" mit dem Zusatz "außer Dienst (a.D.)"
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GG Art. 103 Abs. 1 ; BNotO § 52 Abs. 2 S. 1
Nichtberücksichtigung des Sachvortrags eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts; Antrag auf Gestattung des Führens der Amtsbezeichnung "Notar" mit dem Zusatz "außer Dienst (a.D.)" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG wird jedoch nicht dadurch begründet, dass der Senat die Rechtsauffassung des Klägers nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1, 12). - BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im …
Auszug aus BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (st. Rspr.; siehe nur BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 189/09 Rn. 9). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
Auch gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294).
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
Auch gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294). - GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
Vor Ablauf einer fünfmonatigen Frist ist nicht zu besorgen, dass die Erinnerung der Richter an den Inhalt der mündlichen Verhandlung und der Beratung nicht mehr hinreichend verlässlich ist (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OBG 1/92, BVerwGE 92, 367 ff.). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
Das Gericht braucht nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.). - OLG München, 21.04.2016 - VA-Not 2/14
Versagung einer Erlaubnis für die Weiterführung der Amtsbezeichnung "Notar a. D."
Auszug aus BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
OLG München, Entscheidung vom 21.04.2016 - VA-Not 2/14 -.