Bundesnotarordnung

   1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a)   
   1. Abschnitt - Bestellung zum Notar (§§ 1 - 13)   
Gliederung
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§ 1
Stellung und Aufgaben des Notars

Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.

Rechtsprechung zu § 1 BNotO

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 BNotO:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Zwangsvollstreckung
        Allgemeine Vorschriften
          § 796c (Vollstreckbarerklärung durch einen Notar) (zu §§ 1 ff)
     
      Schiedsrichterliches Verfahren
        Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
          § 1053 IV (Vergleich) (zu §§ 1 ff)
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