Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 1. Abschnitt - Bestellung zum Notar (§§ 1 - 13) |
(1) Zur notariellen Fachprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt.
(2) 1Die notarielle Fachprüfung dient dem Nachweis, dass und in welchem Grad ein Rechtsanwalt für die Ausübung des notariellen Amtes als Anwaltsnotar fachlich geeignet ist. 2Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
(3) 1Die notarielle Fachprüfung dient der Bestenauslese. 2Die Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung ist zu gewährleisten. 3Die Prüfung kann an verschiedenen Orten durchgeführt werden.
(4) 1Der Prüfungsstoff der schriftlichen und der mündlichen Prüfung umfasst den gesamten Bereich der notariellen Amtstätigkeit. 2Die Prüfungsgebiete regelt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
(5) Für die von den einzelnen Prüfenden vorzunehmenden Bewertungen und die Bildung der Prüfungsgesamtnote gelten die §§ 1 und 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Staatsprüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1243) entsprechend.
(6) 1Die schriftliche Prüfung ist mit einem Anteil von 75 Prozent, die mündliche Prüfung ist mit einem Anteil von 25 Prozent bei dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung zu berücksichtigen. 2Die notarielle Fachprüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens die Gesamtpunktzahl 4,00 erreicht hat.
(7) 1Ist die Prüfung nicht bestanden oder für nicht bestanden erklärt worden, kann sie zweimal wiederholt werden. 2Eine bestandene Prüfung kann mit dem Ziel der Notenverbesserung einmal wiederholt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung vom 18.06.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung | 18.06.2026 | |
| 01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
| 18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 | |
| 08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
| 09.04.2009 | Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) | 02.04.2009 |
ermächtigung § 6aVersagung und Aussetzung der Bestellung § 6b(weggefallen) § 7Anwärterdienst; Verordnungs-
ermächtigung § 7aNotarielle Fachprüfung; Verordnungs-
ermächtigung § 7bSchriftliche Prüfung § 7cMündliche Prüfung § 7dBescheid; Zeugnis; Rechtsmittel § 7eRücktritt; Versäumnis § 7fTäuschungsversuche; Ordnungsverstöße § 7gPrüfungsamt; Verordnungs-
ermächtigung § 7hGebühren § 7iVerordnungs-
ermächtigung zur notariellen Fachprüfung § 8Nebentätigkeit § 9Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung; Verordnungs-
ermächtigung § 10Amtssitz § 10aAmtsbereich § 11Amtsbezirk § 11aZusammenarbeit mit einem im Ausland bestellten Notar § 12Bestellungsurkunde § 13Vereidigung
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Rechtsprechung zu § 7a BNotO
18 Entscheidungen zu § 7a BNotO in unserer Datenbank:
- BGH, 06.07.2026 - NotZ(Brfg) 5/25
Nichtberücksichtigung eines Bewerbers bei der Besetzung einer Notarstelle
- KG, 08.06.2023 - AR 2/22
Verpflichtungsklage auf Neubewertung von zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten im ...
- BGH, 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 1796/23
Altersgrenze Anwaltsnotare - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche ...
- BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 1796/23
- KG, 25.11.2021 - AR 2/17
Anfechtungsklage gegen das Nichtbestehen der notariellen Fachprüfung: ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 2/22
Notarielle Fachprüfung: Besetzung der Aufgabenkommission; Auswirkungen einer ...
- BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 2/22
- BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 6/15
Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der ...
- BGH, 08.04.2019 - NotZ(Brfg) 9/18
Rechtsstreit um das Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers ...
- KG, 07.09.2017 - Not 14/17
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zur ...
- OLG Köln, 14.06.2012 - 2 VA (Not) 1/12
Voraussetzungen der Bestellung zum (Anwalts-)Notar