Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 1. Abschnitt - Bestellung zum Notar (§§ 1 - 13) |
(1) 1Es werden so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. 2Dabei sind insbesondere das Bedürfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtsuchenden mit notariellen Leistungen und die Wahrung einer geordneten Altersstruktur der Angehörigen des Berufs zu berücksichtigen.
(2) Bei der Ermittlung des Bedürfnisses an Stellen für Anwaltsnotare sind auch diejenigen Stellen zu berücksichtigen, deren Amtsinhaber das 70. Lebensjahr im laufenden oder folgenden Kalenderjahr vollenden oder bei denen eine nach den §§ 48b und 48c verlängerte Amtszeit in diesem Zeitraum endet.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung vom 18.06.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung | 18.06.2026 | |
| 01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
| 18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 |
ermächtigung § 6aVersagung und Aussetzung der Bestellung § 6b(weggefallen) § 7Anwärterdienst; Verordnungs-
ermächtigung § 7aNotarielle Fachprüfung; Verordnungs-
ermächtigung § 7bSchriftliche Prüfung § 7cMündliche Prüfung § 7dBescheid; Zeugnis; Rechtsmittel § 7eRücktritt; Versäumnis § 7fTäuschungsversuche; Ordnungsverstöße § 7gPrüfungsamt; Verordnungs-
ermächtigung § 7hGebühren § 7iVerordnungs-
ermächtigung zur notariellen Fachprüfung § 8Nebentätigkeit § 9Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung; Verordnungs-
ermächtigung § 10Amtssitz § 10aAmtsbereich § 11Amtsbezirk § 11aZusammenarbeit mit einem im Ausland bestellten Notar § 12Bestellungsurkunde § 13Vereidigung
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Rechtsprechung zu § 4 BNotO
434 Entscheidungen zu § 4 BNotO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 1796/23
Altersgrenze Anwaltsnotare - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters
- OLG Köln, 10.02.2022 - Not 5/21
Feststellungsklage gegen die Altershöchstgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare; ...
- BGH, 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
- BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 5/19
Notarbestellung: Gleiche Prüfungsmaßstäbe für Bedürfnisprüfung
- BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 1/16
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Anspruch auf Wiederbestellung zum Notar mit ...
- OLG Dresden, 09.02.2024 - Not 2/23
Aufforderung der Notarkammer Sachsen gegen einen Notarassessor sich auf ...
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15
Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
- OLG Bremen, 16.09.2022 - 2 Not 1/22
Vereinbarkeit der Altersgrenze für Notare mit dem Grundgesetz und Unionsrecht
- BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen ...
- OLG Brandenburg, 19.01.2023 - Not 1/22
Grundsätzlich kein Anspruch auf Nichtbesetzung einer im selben Amtsbezirk ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 4 BNotO
| 19.06.1964 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 4 Abs. 1 und § 116 Abs. 1 Satz 3 der Bundesnotarordnung | BGBl. I S. 430 |
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 4 BNotO:
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Das Amt des Notars
- Ausübung des Amtes
- § 17 II (Gebühren)