Rechtsprechung
| BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BNotO § 6; ; BNotO § 6 Abs. 3; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; BeurkG § 39
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 6 Abs. 3
Auswahl zwischen Notarbewerbern: Berücksichtigung von Fortbildungen undBeurkundungspraxis nach neuer AVNot Hessen - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens für eine ausgeschriebene Notarstelle in Hessen; Gewährleistung einer chancengleichen Bestenauslese für die Besetzung einer Notarstelle als Ausprägung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit ; Anforderungen an die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 6 Abs. 3
Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 07.04.2006 - 1 Not 11/05
- BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06
Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen
Auszug aus BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06
Der Antragsgegner schöpft in solchen Konstellationen seinen Beurteilungsspielraum nicht aus, wenn er sich auf eine Gegenüberstellung der für die einzelnen Bewerber innerhalb des Bezugssystems gewonnenen Gesamtpunktzahlen beschränkt und ohne weiteres ("im Regelfall") dem Bewerber den Vorzug gibt, der die auf diese Weise ermittelte höchste Punktzahl erreicht hat; eine an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientierte Besetzungsentscheidung läge darin nicht (vgl Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06).b) Der Antragsgegner hat zum anderen aber auch zu prüfen, ob die in das Punktesystem aufgenommenen Kriterien und sonst eingeflossenen Gesichtspunkte im jeweiligen Einzelfall angemessen gewichtet sind (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06).
(3) Der vorliegende Sachverhalt ist mithin anders gelagert als derjenige, über den der Senat in seinem Beschluss vom 24. Juli 2006 in der Sache NotZ 3/06 zu befinden hatte.
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
Anwaltsnotariat I
Auszug aus BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06
Eine nach diesen Maßstäben erstellte Prognose über die Eignung eines Bewerbers für das von ihm erstrebte öffentliche Amt oder über seine bessere Eignung bei der Auswahl aus einem größeren Kreis von Bewerbern lasse vor allem eine konkrete und einzelfallbezogene Bewertung der fachlichen Leistung des Bewerbers vermissen (BVerfGE 110, 304 = DNotZ 2004, 560 = ZNotP 2004, 281 = NJW 2004, 1935). - BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
Auszug aus BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06
Der Senat hat zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung vom 20. April 2004 bereits in seinen Beschlüssen vom 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) und vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2004, 942, 945) Stellung genommen.
- BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04
Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf …
Auszug aus BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06
Der Senat hat zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung vom 20. April 2004 bereits in seinen Beschlüssen vom 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) und vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2004, 942, 945) Stellung genommen. - BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92
Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen …
Auszug aus BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06
Auch das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Punktesystem prinzipiell nicht beanstandet; es ist durch die gesetzlichen Auswahlkriterien des § 6 Abs. 3 BNotO gedeckt (BGHZ 124, 327, 335). - BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04
Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen
Auszug aus BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06
Der Senat hat zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung vom 20. April 2004 bereits in seinen Beschlüssen vom 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) und vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2004, 942, 945) Stellung genommen. - BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01
Bewerbung eines württembergischen Bezirksnotars um die Stelle eines Anwaltsnotars …
Auszug aus BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06
Dieser Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bewerber setzt ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung notwendig voraus, damit ein einheitlicher und nachprüfbarer Maßstab gewonnen werden kann, nach dem sich die Justizverwaltung zu richten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).
- BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06
Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine …
Der Antragsgegner schöpft in solchen Konstellationen seinen Beurteilungsspielraum nicht aus, wenn er sich auf eine Gegenüberstellung der für die einzelnen Bewerber innerhalb des Bezugssystems gewonnenen Gesamtpunktzahlen beschränkt und ohne weiteres ("im Regelfall") dem Bewerber den Vorzug gibt, der die auf diese Weise ermittelte höchste Punktzahl erreicht hat; eine an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientierte Besetzungsentscheidung läge darin nicht (…vgl Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rdn. 14; NotZ 18/06 Rdn. 14). - OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08
Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …
Deshalb muss auch bei einer Orientierung an einem Punktesystem stets vor einer "Gesamtentscheidung" noch eine individuelle Bewertung erfolgen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 18/06). - BGH, 20.11.2006 - NotZ 16/06
Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine …
Der Antragsgegner schöpft in solchen Konstellationen seinen Beurteilungsspielraum nicht aus, wenn er sich auf eine Gegenüberstellung der für die einzelnen Bewerber innerhalb des Bezugssystems gewonnenen Gesamtpunktzahlen beschränkt und ohne weiteres ("im Regelfall") dem Bewerber den Vorzug gibt, der die auf diese Weise ermittelte höchste Punktzahl erreicht hat; eine an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientierte Besetzungsentscheidung läge darin nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rdn. 14 und NotZ 18/06).
- OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Notarstelle
Deshalb muss auch bei einer Orientierung an einem Punktesystem stets vor einer "Gesamtentscheidung" noch eine individuelle Bewertung erfolgen (BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 18/06). - BGH, 20.11.2006 - NotZ 22/06
Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine …
Eine solche generalisierend und schematisierend auf den einzelnen Bewerber bezogene Bewertung ist durch die Auswahlkriterien des geltenden Runderlasses gewährleistet, wie der Senat jüngst entschieden hat (Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - juris; NotZ 18/06 und 21/06) und vom Antragsgegner im gegebenen Fall beanstandungsfrei umgesetzt worden. - OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Notarbestellung: Auswahlentscheidung bei Besetzung von Notarstellen im badischen …
Deshalb muss auch bei einer Orientierung an einem Punktesystem stets vor einer "Gesamtentscheidung" noch eine individuelle Bewertung erfolgen (BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 18/06). - OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
Notarbestellung: Auswahlentscheidung bei Besetzung von Notarstellen im badischen …
Deshalb muss auch bei einer Orientierung an einem Punktesystem stets vor einer "Gesamtentscheidung" noch eine individuelle Bewertung erfolgen (BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 18/06).
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