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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1993 - NotZ 23/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,18961
BGH, 02.08.1993 - NotZ 23/92 (https://dejure.org/1993,18961)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1993 - NotZ 23/92 (https://dejure.org/1993,18961)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1993 - NotZ 23/92 (https://dejure.org/1993,18961)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlen einer Übergangsregelung für ältere Bewerber im so genannten Wartezeitnotariat als Verstoß gegen das Grundgesetz - Ausrichtung der Zahl der zu bestellenden Notare an den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91

    Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 23/92
    Wegen der dafür bestimmenden Gründe wird auf den Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 16/91 = BGHR BNotO § 4 n.F. Übergangsregelung 1 = NJW 1993, 131 = AnwBl 1992, 544 = MDR 1992, 1187 = BRAK-Mitt 1992, 226 verwiesen, in dem der Senat im einzelnen dargelegt hat, daß der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten war, die vorgenannte Bewerbergruppe von der strikten Beachtung der neuen Berufszulassungsgrundsätze auszunehmen.

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 16/91 a.a.O., auf den ergänzend verwiesen wird, näher dargelegt hat, war es angesichts der eingetretenen "Anwaltsschwemme" nicht vertretbar, den durch die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege gebotenen Übergang zu einem neuen System der Berufszulassung durch eine Sonderbehandlung von Bewerbern, die den größten Teil der früher geltenden Regelwartezeit bereits hinter sich gebracht hatten, aufzulockern.

    Auch die vom Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 26. Juli 1993 mitgeteilten Gründe geben dem Senat keinen Anlaß, den im Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 (a.a.O.) niedergelegten Standpunkt zu ändern.

  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 6/84

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Entscheidung nach Billigkeit über die …

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 23/92
    Die für die Einrichtung der erforderlichen Stellen zuständige (§ 4 Abs. 2 BNotO) Landesjustizverwaltung war auch nach altem Recht nicht gehindert, die von ihr praktizierten Zulassungsgrundsätze allgemein zu ändern und aus gegebenem Anlaß die eine Methode der Bedarfsermittlung gegen eine andere, etwa allein an dem tatsächlichen Geschäftsanfall orientierte, abzulösen, solange hierfür nur sachgerechte Gründe bestanden (Senat, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; vgl. auch Beschl. v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445 und v. 14. Juli 1986, NotZ 6/86).
  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 6/86

    Verfassungmäßigkeit einer Anwendung von Richtlinien eines Runderlasses im Rahmen …

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 23/92
    Die für die Einrichtung der erforderlichen Stellen zuständige (§ 4 Abs. 2 BNotO) Landesjustizverwaltung war auch nach altem Recht nicht gehindert, die von ihr praktizierten Zulassungsgrundsätze allgemein zu ändern und aus gegebenem Anlaß die eine Methode der Bedarfsermittlung gegen eine andere, etwa allein an dem tatsächlichen Geschäftsanfall orientierte, abzulösen, solange hierfür nur sachgerechte Gründe bestanden (Senat, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; vgl. auch Beschl. v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445 und v. 14. Juli 1986, NotZ 6/86).
  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege - …

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 23/92
    Die für die Einrichtung der erforderlichen Stellen zuständige (§ 4 Abs. 2 BNotO) Landesjustizverwaltung war auch nach altem Recht nicht gehindert, die von ihr praktizierten Zulassungsgrundsätze allgemein zu ändern und aus gegebenem Anlaß die eine Methode der Bedarfsermittlung gegen eine andere, etwa allein an dem tatsächlichen Geschäftsanfall orientierte, abzulösen, solange hierfür nur sachgerechte Gründe bestanden (Senat, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; vgl. auch Beschl. v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445 und v. 14. Juli 1986, NotZ 6/86).
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