Rechtsprechung
| BayObLG, 26.11.1982 - RReg. 2 St 302/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfallort; Unerlaubtes Entfernen; Feststellungen; Dritter; Geschädigter
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 06.03.2001 - Ss 64/01
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfall-Begriff; feststellungsbereite Dritte; …
Das würde voraussetzen, dass sie fähig waren und den erkennbaren Willen hatten, zugunsten des Unfallgeschädigten Feststellungen zu treffen und an diesen weiterzugeben (vgl. dazu BayObLG VRS 64, 119 [120] = zfs 1983, 92; OLG Karlsruhe VRS 22, 440; OLG Köln VRS 63, 352 [353]; OLG Köln VRS 64, 193 [194] = zfs 1983, 31 = VM 1983, 35; OLG Zweibrücken DAR 1982, 332 m. krit. Anm. Bär DAR 1983, 215; Hentschel NJW 1984, 1509 [1514];… Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 142 Rdnr. 24;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 142 StGB Rdnr. 46 m. w. Nachw.;… Himmelreich/Bücken, Verkehrsunfallflucht, 3. Aufl., Rdnr. 183).So ist beispielsweise eine Wartezeit von 20 Minuten bei einem nächtlichen Unfall in der Stadtmitte bei einem Laternenschaden von 500 DM für unzureichend erachtet worden (OLG Koblenz VRS 43, 423 [425]), ebenso bei einem Schaden von 600 DM an belebter Stelle, nämlich an einer Bundesstraße in bebauter Gegend gegen 18.30 Uhr (OLG Stuttgart VRS 51, 431; vgl. a. OLG Hamm VRS 59, 258) sowie bei einem Schaden von etwa 900 DM abends gegen 22.00 Uhr in einer Großstadtstraße (BayObLG VRS 64, 119 [121] = zfs 1992, 92 [93]).
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