Rechtsprechung
| SG Landshut, 29.05.2013 - S 1 KR 161/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsverpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse bei Durchführung einer stationären Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus und Erforderlichkeit i.S.d. § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den …
Auszug aus SG Landshut, 29.05.2013 - S 1 KR 161/11
Rn. 40 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 13.11.2012, B 1 KR 24/11 R) eröffnet die Regelung des § 275 Abs. 1c SGB V den Krankenhäusern keinen Raum dafür, sich etwa wegen zögerlicher Prüfbearbeitung des MDK auf Verwirkung oder sonstige auf Treu und Glauben gestützte Einwendungen zu berufen.Über den Rechnungslegungsanspruch hat das Gericht dabei grundsätzlich vorab durch Teilurteil (§ 202 SGG i.V.m. § 301 Abs. 1 ZPO) zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.11.2012, B 1 KR 24/11 R Orientierungssatz 1, zitiert nach juris).
- BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des …
Auszug aus SG Landshut, 29.05.2013 - S 1 KR 161/11
Rn. 32 Die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung - wie hier - in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (st. Rspr. vgl. z.B. BSGE 109, 236 mit weiteren Nachweisen). - BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch - …
Auszug aus SG Landshut, 29.05.2013 - S 1 KR 161/11
Rn. 41 Der von der Beklagten zur Begründung ihres vermeintlichen Gegenanspruches zitierte öffentlich rechtliche Erstattungsanspruch würde voraussetzen, dass im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (BSGE 69, 158, 160; 93, 137).
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R
Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher …
Auszug aus SG Landshut, 29.05.2013 - S 1 KR 161/11
Rn. 21 In seiner Entscheidung vom 17.12.2009, Az: B 3 KR 13/08 R, habe das Bundessozialgericht ausgeführt, dass für rechtsgrundlos erbrachte Vergütungszahlungen der öffentlich rechtliche Erstattungsanspruch einschlägig sei, der sich in weitgehender Analogie zu den §§ 812 ff BGB entwickelt habe. - BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R
Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen …
Auszug aus SG Landshut, 29.05.2013 - S 1 KR 161/11
Rn. 46 Nach der Rechtsprechung des 6. Senats des Bundessozialgerichts (Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R) sind die Verzinsungsvorschriften des BGB auf öffentlich rechtliche Verträge grundsätzlich nicht anwendbar. - BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89
Verjährung von Erstattungsansprüchen
Auszug aus SG Landshut, 29.05.2013 - S 1 KR 161/11
Rn. 41 Der von der Beklagten zur Begründung ihres vermeintlichen Gegenanspruches zitierte öffentlich rechtliche Erstattungsanspruch würde voraussetzen, dass im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (BSGE 69, 158, 160; 93, 137).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".