Rechtsprechung
| SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Regresses auf der Grundlage von Richtgrößen bei einem Vertragsarzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (17)
- BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der …
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Die mit ihnen verfolgten Ziele könnten sich nicht bei bereits getätigtem Verhalten entfalten; das Normziel der Verhaltenssteuerung ginge dann ins Leere (Bundessozialgericht, Urteil vom 02.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R).Dies folgt aus der Konzeption der §§ 284 ff. in Verbindung mit §§ 296, 297 SGB V, wonach die elektronische Erfassung und Verarbeitung der verordnungsbezogenen Daten die Grundlage für die Verordnungsprüfung bilden sollen (Bundessozialgericht, Urteil vom 27.04.2005, Az. B 6 KA 1/04 R; Urteil vom 02.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R).
Ihre Erstellung ist gemäß § 295 Abs. 3 Nr. 5 in Verbindung mit §§ 296 f. SGB V in Verbindung mit den dazu getroffenen näheren - 12 - S 18 KA 1507/07 Vereinbarungen vorgesehen, und sie enthalten eine für die Prüfpraxis ggf. aufschlussreiche Zusammenstellung zahlreicher Daten (Bundessozialgericht, Urteil vom 02.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R).
Zu den Fragestellungen, die einer Bewertung unter Heranziehung der besonderen Fachkunde der Mitglieder der Prüfgremien bedürfen und bei deren Beurteilung daher den Prüfgremien ein Entscheidungsspielraum zusteht (zu diesem Zusammenhang Bundessozialgericht, Urteil vom 02.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R), gehört auch, ab welchem Ausmaß atypischer Praxisumstände Praxisbesonderheiten angenommen und sachgerecht quantifiziert werden müssen (siehe nur Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2005, Az. B 6 KA 4/05 R).
Zu den Fragestellungen, die einer Bewertung unter Heranziehung der besonderen Fachkunde der Mitglieder der Prüfgremien bedürfen und bei deren Beurteilung daher den Prüfgremien ein Entscheidungsspielraum zusteht (zu diesem Zusammenhang Bundessozialgericht, Urteil vom 02.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R), gehört auch, ab welchem Ausmaß atypischer Praxisumstände Praxisbesonderheiten angenommen und sachgerecht quantifiziert werden müssen (siehe nur Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2005, Az. B 6 KA 4/05 R).
- BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R
Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Die betroffene Praxis muss sich nach der Zusammensetzung der Patienten hinsichtlich der schwerpunktmäßig zu behandelnden Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2000, Az. B 6 KA 24/99 R), und diese Abweichung muss sich gerade auf die überdurchschnittlich erbrachten Leistungen auswirken (Bundessozialgericht, Urteil vom 23.02.2005, Az. B 6 KA 79/03 R).Sind sie nicht offenkundig, hat der Vertragsarzt ihr Vorliegen geltend zu machen, indem er die in seiner Sphäre vorliegenden Umstände, aus denen er eine Praxisbesonderheit ableitet, substantiiert darlegt (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2002, Az. B 6 KA 1/02 R; Urteil vom 27.06.2001, Az. B 6 KA 66/00 R; Urteil vom 06.09.2000, Az. B 6 KA 24/99 R).
Sind sie nicht offenkundig, hat der Vertragsarzt ihr Vorliegen geltend zu machen, indem er die in seiner Sphäre vorliegenden Umstände, aus denen er eine Praxisbesonderheit ableitet, substantiiert darlegt (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2002, Az. B 6 KA 1/02 R; Urteil vom 27.06.2001, Az. B 6 KA 66/00 R; Urteil vom 06.09.2000, Az. B 6 KA 24/99 R).
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch …
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Ergibt sich allerdings für die Prüfgremien der Verdacht von Fehlern bei der Berechnung des dem geprüften Arzt angelasteten Verordnungsvolumens oder macht der geprüfte Arzt substantiierte Zweifel geltend - d.h. konkrete und plausible Angaben, die die Richtigkeit der elektronisch ermittelten Ergebnisse zweifelhaft erscheinen lassen -, müssen die Prüfgremien dem nachgehen und erforderlichenfalls weitergehende Ermittlungen anstellen (Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2008, Az. B 6 KA 57/07 R).Insoweit hat das Bundessozialgericht im Falle eines Arzneikostenregresses auf der Grundlage der elektronisch ermittelten Verordnungskosten mit ergänzender Einzelfallprüfung unter Heranziehung von Originalverordnungsblättern bzw. Printimages, bei dem eine einzelne Hilfsmittelverordnung vorlag, im Urteil vom 16.07.2008, Az. B 6 KA 57/07 R) ausgeführt: "Befinden sich in den Prüfunterlagen nicht zum Prüfungsgegenstand gehörige Verordnungen, so kann dies nicht allein aufgrund der allgemeinen Angabe des Beklagten als unschädlich angesehen werden, dass es Kostenpositionen gebe, die in den Prüfungsunterlagen zwar enthalten, aber in das beanstandete Verordnungsvolumen nicht eingerechnet worden seien.
- BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen …
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Sind sie nicht offenkundig, hat der Vertragsarzt ihr Vorliegen geltend zu machen, indem er die in seiner Sphäre vorliegenden Umstände, aus denen er eine Praxisbesonderheit ableitet, substantiiert darlegt (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2002, Az. B 6 KA 1/02 R; Urteil vom 27.06.2001, Az. B 6 KA 66/00 R; Urteil vom 06.09.2000, Az. B 6 KA 24/99 R).Sind sie nicht offenkundig, hat der Vertragsarzt ihr Vorliegen geltend zu machen, indem er die in seiner Sphäre vorliegenden Umstände, aus denen er eine Praxisbesonderheit ableitet, substantiiert darlegt (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2002, Az. B 6 KA 1/02 R; Urteil vom 27.06.2001, Az. B 6 KA 66/00 R; Urteil vom 06.09.2000, Az. B 6 KA 24/99 R).
- BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit …
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Sind sie nicht offenkundig, hat der Vertragsarzt ihr Vorliegen geltend zu machen, indem er die in seiner Sphäre vorliegenden Umstände, aus denen er eine Praxisbesonderheit ableitet, substantiiert darlegt (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2002, Az. B 6 KA 1/02 R; Urteil vom 27.06.2001, Az. B 6 KA 66/00 R; Urteil vom 06.09.2000, Az. B 6 KA 24/99 R).Sind sie nicht offenkundig, hat der Vertragsarzt ihr Vorliegen geltend zu machen, indem er die in seiner Sphäre vorliegenden Umstände, aus denen er eine Praxisbesonderheit ableitet, substantiiert darlegt (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2002, Az. B 6 KA 1/02 R; Urteil vom 27.06.2001, Az. B 6 KA 66/00 R; Urteil vom 06.09.2000, Az. B 6 KA 24/99 R).
- BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des …
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Praxisbesonderheiten liegen nur dann vor, wenn die betroffene Praxis einen spezifischen, vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe signifikant abweichenden Behandlungsbedarf der eigenen Patientenklientel sowie hierdurch hervorgerufene Mehrkosten aufweist (Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2005, Az. B 6 KA 80/03 R).Praxisbesonderheiten liegen nur dann vor, wenn die betroffene Praxis einen spezifischen, vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe signifikant abweichenden Behandlungsbedarf der eigenen Patientenklientel sowie hierdurch hervorgerufene Mehrkosten aufweist (Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2005, Az. B 6 KA 80/03 R).
- BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 4/05 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich - keine …
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Zu den Fragestellungen, die einer Bewertung unter Heranziehung der besonderen Fachkunde der Mitglieder der Prüfgremien bedürfen und bei deren Beurteilung daher den Prüfgremien ein Entscheidungsspielraum zusteht (zu diesem Zusammenhang Bundessozialgericht, Urteil vom 02.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R), gehört auch, ab welchem Ausmaß atypischer Praxisumstände Praxisbesonderheiten angenommen und sachgerecht quantifiziert werden müssen (siehe nur Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2005, Az. B 6 KA 4/05 R).Zu den Fragestellungen, die einer Bewertung unter Heranziehung der besonderen Fachkunde der Mitglieder der Prüfgremien bedürfen und bei deren Beurteilung daher den Prüfgremien ein Entscheidungsspielraum zusteht (zu diesem Zusammenhang Bundessozialgericht, Urteil vom 02.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R), gehört auch, ab welchem Ausmaß atypischer Praxisumstände Praxisbesonderheiten angenommen und sachgerecht quantifiziert werden müssen (siehe nur Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2005, Az. B 6 KA 4/05 R).
- BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt - …
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Unzutreffend ist der Einwand, eine Steuerungswirkung sei nicht gegeben, weil der Vertragsarzt sein Verordnungsverhalten ausschließlich nach medizinischen Kriterien auszurichten habe (Bundessozialgericht, Urteil vom 17.09.1997, Az. 6 RK 36/07; Urteil vom 14.03.2001, Az. B 6 KA 54/00 R). - BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 24/07 B
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Eine gesetzliche Vorgabe, die Wirtschaftlichkeitsprüfung auch für Zeiträume bis zum Ende des Jahres 2003 nach den neuen materiell-rechtlichen Regelungen des § 106 SGB V durchzuführen, besteht nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 09.04.2008, Az. B 6 KA 24/07 R). - BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B
Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Versorgung mit Arzneimitteln, …
Auszug aus SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Der Alterstruktur der Patienten wird bereits durch die Festsetzung unterschiedlicher Richtgrößen für Rentner und für sonstige Mitglieder und Familienangehörige Rechnung getragen, so dass die Altersstruktur nicht nochmals als Praxisbesonderheit berücksichtigt werden darf (§ 106 Abs. 5a Satz 2 SGB V; Bundessozialgericht, Beschluss vom 31.05.2006, Az. B 6 KA 68/05 B). - BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 58/98 B
Bildung engerer Vergleichsgruppen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, Einholung …
- BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95
Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen …
- BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92
Vertragsarzt - Honorarkürzungsbescheid - Behandlungsweise
- BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R
Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines …
- BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 1/04 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses - Vorlage …
- BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 63/95
Wahrung der Ausschlußfrist bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung
- BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 33/94
Widerruf der Beteiligung an der kassenärztlichen und vertragsärztlichen …
- SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 31/10
Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig
Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, ausgeführt habe, gingen die Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 SGB V für Richtgrößenvereinbarungen vom 31.01.2002 nicht von einer zwingenden Anordnung der Richtgrößen in der dort vorgesehenen Altersklassenstaffelung aus, vielmehr sollten nach deren § 2 Abs. 2 erst die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen geschaffen werden, bevor zu einer altersmäßigen Gliederung der Richtgrößen übergegangen werde.Nur entsprechend der Abweichung vom Fachgruppendurchschnitt kann sodann ein festgestellter Mehraufwand als durch die Praxisbesonderheit bedingt anerkannt werden (vgl. das bereits gegenüber der Klägerin ergangene Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 14.12.2011, Az. S 18 KA 831/08, sowie Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, [...] Rn. 62).
Sie ließen jedoch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 ausdrücklich Abweichungen in den Vereinbarungen auf Landesebene zu, bis die Vertragspartner auf der Bundesebene die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen für die Lieferung der Verordnungsdaten und Fallzahlen geschaffen haben (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, [...] Rn. 32).
- SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10
Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig
Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, ausgeführt habe, gingen die Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 SGB V für Richtgrößenvereinbarungen vom 31.01.2002 nicht von einer zwingenden Anordnung der Richtgrößen in der dort vorgesehenen Altersklassenstaffelung aus, vielmehr sollten nach deren § 2 Abs. 2 erst die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen geschaffen werden, bevor zu einer altersmäßigen Gliederung der Richtgrößen übergegangen werde.Nur entsprechend der Abweichung vom Fachgruppendurchschnitt kann sodann ein festgestellter Mehraufwand als durch die Praxisbesonderheit bedingt anerkannt werden (vgl. bereits das der Bevollmächtigten der Klägerin bereits bekannte Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 14.12.2011, Az. S 18 KA 831/08, sowie Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, juris Rn. 62).
Sie ließen jedoch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 ausdrücklich Abweichungen in den Vereinbarungen auf Landesebene zu, bis die Vertragspartner auf der Bundesebene die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen für die Lieferung der Verordnungsdaten und Fallzahlen geschaffen haben (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, juris Rn. 32).
- SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10
Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig
Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, ausgeführt habe, gingen die Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 SGB V für Richtgrößenvereinbarungen vom 31.01.2002 nicht von einer zwingenden Anordnung der Richtgrößen in der dort vorgesehenen Altersklassenstaffelung aus, vielmehr sollten nach deren § 2 Abs. 2 erst die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen geschaffen werden, bevor zu einer altersmäßigen Gliederung der Richtgrößen übergegangen werde.Sie ließen jedoch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 ausdrücklich Abweichungen in den Vereinbarungen auf Landesebene zu, bis die Vertragspartner auf der Bundesebene die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen für die Lieferung der Verordnungsdaten und Fallzahlen geschaffen haben (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, juris Rn. 32).
- SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 2/11
Festsetzung eines Regresses im Ergebnis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit von …
Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, ausgeführt habe, gingen die Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 SGB V für Richtgrößenvereinbarungen vom 31.01.2002 nicht von einer zwingenden Anordnung der Richtgrößen in der dort vorgesehenen Altersklassenstaffelung aus, vielmehr sollten nach deren § 2 Abs. 2 erst die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen geschaffen werden, bevor zu einer altersmäßigen Gliederung der Richtgrößen übergegangen werde.Sie ließen jedoch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 ausdrücklich Abweichungen in den Vereinbarungen auf Landesebene zu, bis die Vertragspartner auf der Bundesebene die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen für die Lieferung der Verordnungsdaten und Fallzahlen geschaffen haben (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, juris Rn. 32).
- SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 266/10
Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig
Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, ausgeführt habe, gingen die Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 SGB V für Richtgrößenvereinbarungen vom 31.01.2002 nicht von einer zwingenden Anordnung der Richtgrößen in der dort vorgesehenen Altersklassenstaffelung aus, vielmehr sollten nach deren § 2 Abs. 2 erst die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen geschaffen werden, bevor zu einer altersmäßigen Gliederung der Richtgrößen übergegangen werde.Sie ließen jedoch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 ausdrücklich Abweichungen in den Vereinbarungen auf Landesebene zu, bis die Vertragspartner auf der Bundesebene die organisatorischen und datenlogistischen Voraussetzungen für die Lieferung der Verordnungsdaten und Fallzahlen geschaffen haben (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 18 KA 1507/07, juris Rn. 32).
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