Rechtsprechung
| SG Frankfurt/Oder, 08.11.2011 - S 30 AS 1117/08 |
Zitiervorschläge
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 08. November 2011 - S 30 AS 1117/08 (https://dejure.org/2011,18146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 16 Abs 1 SGB 2, § 421g Abs 1 S 4 SGB 3, § 421g Abs 2 SGB 3, § 296 Abs 2 SGB 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Auszahlung eines Vermittlungsgutscheins bei bestehendem Arbeitsvertrag von weniger als sechs Monaten; Auszahlung eines Vermittlungsgutscheins bei bestehendem Arbeitsvertrag von weniger als sechs Monaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 08.11.2011 - S 30 AS 1117/08
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt der gesetzliche Zahlungsanspruch des Arbeitsvermittlers jedenfalls voraus, dass ein Vermittlungsgutschein ausgestellt wurde, dass ein wirksamer schriftlicher Vermittlungsvertrag nach den §§ 296 Abs. 1 S. 1, 297 SGB III mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer geschlossen wurde und dass der Vermittler den Arbeitnehmer erfolgreich an einen Arbeitgeber in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens fünfzehn Wochenstunden vermittelt hat (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 06. Mai 2008, B 7/7a AL 8/07 R m. w. N., zitiert nach juris).
dejure.org
Übersicht SG Frankfurt/Oder
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.