Rechtsprechung
| EuG, 20.02.2013 - T-278/00, T-279/00, T-280/00, T-282/00, T-283/00, T-284/00, T-285/00, T-286/00, T-288/00, T-289/00, T-290/00, T-291/00, T-292/00, T-293/00, T-294/00, T-295/00 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Albergo Quattro Fontane u.a. / Kommission
Sonstiges
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Albergo Quattro Fontane Snc (T-278/00), Comitato «Venezia vuole vivere » (T-278/00 bis T-280/00, T-282/00 bis T-286/00 und T-289/00 bis T-295/00), Hotel Gabrielli Sandwirth SpA (T-279/00), Astrocoop - Universale - Pulizie (T-280/00), GE.AL.VE. Srl (T-282/
[fremdsprachig] Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen.
Verfahrensgang
- EuG, 17.07.2008 - T-278/00
- EuG, 20.02.2013 - T-278/00, T-279/00, T-280/00, T-282/00, T-283/00, T-284/00, T-285/00, T-286/00, T-288/00, T-289/00, T-290/00, T-291/00, T-292/00, T-293/00, T-294/00, T-295/00
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 10.03.2005 - T-228/00
Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Sie hätten die nationalen Behörden nicht davon abgehalten, die Rückforderung der angeführten Beihilfen von der Società per l'industria alberghiera SpA, Klägerin in der Rechtssache T-286/00, zu betreiben.27 Was das Vorbringen der Kläger in den Rechtssachen T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00, T-288/00 und T-296/00 betrifft, wonach die nationalen Behörden trotz der Angabe in der Antwort der italienischen Regierung, dass die Klägerin in der Rechtssache T-286/00 von dem Verfahren zur Rückforderung der angeführten Beihilfen ausgenommen sei, gegenüber diesem Unternehmen dennoch die Rückforderung betrieben hätten, so wird dieses Vorbringen durch kein Beweismittel gestützt.
- EuG, 17.07.2008 - T-277/00
Coopservice und Comitato "Venezia vuole vivere" / Kommission
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