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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62   

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https://dejure.org/1964,5922
BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62 (https://dejure.org/1964,5922)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1964 - V ZR 75/62 (https://dejure.org/1964,5922)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1964 - V ZR 75/62 (https://dejure.org/1964,5922)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62
    Es setzt sich dabei genügend ausführlich mit einer ganzen Reihe von Haupteinwendungen der Beklagten auseinander und läßt eine sachgerechte Würdigung des Gesamtvortrags der Beklagten erkennen; auf jeden einzelnen Punkt der Einwendungen brauchte es nicht ausdrücklich einzugehen (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50].
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62
    Daß es für seine Überzeugung keine absolute Gewißheit fordert, sondern sich mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit begnügt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (RGZ 162, 223, 229/30; BGHZ 7, 116, 120 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52]/21;… vgl. Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 111 I 2 a, Zeiler, LZ 1933, 273, Mattern, Wahrunterstellung, im Strafprozeß 1933 S. 4 ff).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62
    Die Schlußfeststellung des Gutachtens (S. 20, GA 88) gibt den Begriff der Testierunfähigkeit ausdrücklich mit den Worten des Gesetzes (§ 2229 Abs. 4 BGB) wieder, und was die rechtliche Subsumption durch das Berufungsgericht anlangt, so hat dieses selbst den Begriff der Testierfähigkeit nicht verkannt, sondern ihn in der oben (vor I) wiedergegebenen Weise wörtlich so umschrieben, wie es der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats entspricht, der der erkennende Senat folgt (Urteil vom 19. Februar 1951, IV ZR 16/50 s. S; Urteil vom 29. Januar 1958, IV ZR 251/57 S. 8/9; MDR 1958, 316).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dann, wenn ein im ersten Rechtszug angeblich zu Unrecht nicht berücksichtigtes Beweisangebot im Berufungsverfahren nicht konkret wiederholt oder seine Nichtberücksichtigung gerügt worden ist, in der Revisionsinstanz die Nichtberücksichtigung nicht mehr gerügt werden (BGHZ 35, 103, 106) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60].
  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62
    Das gleiche muß gelten für den Antrag auf ergänzende Befragung eines Sachverständigen (§§ 397, 402 ZPO; vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 35, 370), und zwar sowohl dann, wenn das Gericht die gewünschten Fragen nicht gestellt, als auch dann, wenn der Sachverständige sie nicht beantwortet hat; in beiden Fällen kommt nicht die Unverwertbarkeit des unergänzten Gutachtens, sondern nur ein Verstoß gegen eine Pflicht zur weiteren Aufklärung in Betracht.
  • RG, 15.12.1939 - IV 361/39

    1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem …

    Auszug aus BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62
    Daß es für seine Überzeugung keine absolute Gewißheit fordert, sondern sich mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit begnügt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (RGZ 162, 223, 229/30; BGHZ 7, 116, 120 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52]/21;… vgl. Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 111 I 2 a, Zeiler, LZ 1933, 273, Mattern, Wahrunterstellung, im Strafprozeß 1933 S. 4 ff).
  • BGH, 19.02.1951 - IV ZR 16/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1964 - V ZR 75/62
    Die Schlußfeststellung des Gutachtens (S. 20, GA 88) gibt den Begriff der Testierunfähigkeit ausdrücklich mit den Worten des Gesetzes (§ 2229 Abs. 4 BGB) wieder, und was die rechtliche Subsumption durch das Berufungsgericht anlangt, so hat dieses selbst den Begriff der Testierfähigkeit nicht verkannt, sondern ihn in der oben (vor I) wiedergegebenen Weise wörtlich so umschrieben, wie es der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats entspricht, der der erkennende Senat folgt (Urteil vom 19. Februar 1951, IV ZR 16/50 s. S; Urteil vom 29. Januar 1958, IV ZR 251/57 S. 8/9; MDR 1958, 316).
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