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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1957 - VI C 27.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,963
BVerwG, 25.10.1957 - VI C 27.56 (https://dejure.org/1957,963)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1957 - VI C 27.56 (https://dejure.org/1957,963)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1957 - VI C 27.56 (https://dejure.org/1957,963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1958, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.11.1955 - II C 22.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1957 - VI C 27.56
    Er hat seine Anschlußrevision, damit begründet, daß er nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. November 1955 - BVerwG II C 22.53 - (BVerwGE 2, 317) kraft Gesetzes rückwirkend mit vollen Rechten dem neuen Dienstherrn zugewiesen sei.

    Eines Eingehens auf das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1953 (BVerwGE 2, 317) bedarf es hierzu nicht.

  • BVerwG, 27.09.1957 - VI C 52.56
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1957 - VI C 27.56
    Dieser Auffassung ist der Senat bereits in seinerEntscheidung vom 27. September 1957 - BVerwG VI C 52.56 - u.a. mit der Begründung entgegengetreten, daß nicht nur die Verhältnisse der aus solchen Gründen ausgeschiedenen einheimischen Angehörigen des öffentlichen Dienstes regelungsbedürftig waren.
  • BVerwG, 04.11.1955 - II C 264.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1957 - VI C 27.56
    Indessen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß "andere als beamtenrechtliche Gründe" für den Amtsverlust die durch die militärisch-politischen Ereignisse bei und nach dem Zusammenbruch bedingten Funktionsentkleidungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind und daß als "beamtenrechtliche" Gründe für den Amtsverlust nur die herkömmlichen, im allgemeinen Beamtenrecht geltenden gesetzlichen Entlassungs- oder sonstigen Beendigungsgründe (z.B. Erreichen der Altersgrenze, Verurteilung zu einer Zuchthausstrafe) gelten können; es sei denn, daß sie eine Erscheinungsform oder Folgewirkung der politischen Ereignisse nach dem Zusammenbruch darstellen; BVerwGE 2, 308 (309) [BVerwG 04.11.1955 - II C 264/54].
  • BVerwG, 16.01.1957 - VI C 122.56
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1957 - VI C 27.56
    Nach § 77 G 131 - dessen verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bereits im Urteil des Senatsvom 16. Januar 1957 (BVerwG VI C 122.56) festgestellt ist - stehen den unter Art. 131 GG fallenden Personen außer dem Anspruch nach dem Gesetz zu Art. 131 GG Ansprüche aus ihrem früheren Dienst- und Arbeitsverhältnis gegen den Bund oder andere im Bundesgebiet befindliche öffentlich-rechtliche Dienstherren, auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 1951) nicht zu.
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62 …

    Der Begriff der Entfernung aus dem Amt in § 62 Abs. 3 G 131 ist seinem Inhalt nach nicht verschieden von dem Begriff des Verlustes des Amtes aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen in Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. a der §§ 62 und 63 G 131. § 62 Abs. 3 G 131 ist nichts anderes als eine Spezialregelung für die Sonderkategorie der unbelasteten Beamten, auch Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. a der §§ 62, 63 setzt eine persönliche Verbindung des Beamten mit dem Nationalsozialismus nicht voraus (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - BVerwG VI C 27.56 -).

    Es ist kein Grund erkennbar, etwas anderes anzunehmen, wenn das Amt des Beamten nicht als im Einzelfall typisch nationalsozialistisch beseitigt worden ist, sondern aus anderen Gründen weggefallen ist, wenn nur dieser Wegfall mit dem Zusammenbruch am 8. Mai 1945 in Zusammenhang gestanden hat (so auch für den Amtsverlust durch Auflösung des Reichsnährstandes, Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - BVerwG VI C 27.56 -).

  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57

    Berücksichtigung des Landesrechts i.R.e Qualifizierung eines Dienstherrn eines …

    Derselbe Senat vertritt in seinem Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG VI C 27.56 - (MDR 1958, 188 [l]) die Auffassung, § 82 G 131 sei jedenfalls nicht anwendbar auf öffentliche Bedienstete, die am 1. April 1951 bereits ausgeschieden waren; für ein Ausscheiden aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen gelte bereits die Regelung in Kap. I oder Kap. II.
  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 373.57

    Rechtsmittel

    § 82 G 131 bietet entgegen der Auffassung der Revision für eine solche Auslegung keine Handhabe (vgl. hierzu BVerwGE 2, 317; 6, 313 [BVerwG 03.04.1958 - III C 358/56]: Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - BVerwG VI C 27.56 -, Buchholz BVerwG, 234, § 82 G 131 Nr. 2 = DVBl. 1958 S. 465).
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