Rechtsprechung
| BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rüge eines Verfahrensfehlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 31.03.2004 - 2 K 1072/03
- BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04
Dieser Einwand kann nicht zur Zulassung der Revision führen, weil insoweit kein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.). - BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04
Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muss dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und weshalb sich eine weitere Sachaufklärung dem FG hätte aufdrängen müssen (…vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174, m.w.N.) bzw. dass das Unterlassen der weiteren Sachaufklärung in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
NZB: Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04
Daher wäre in der Beschwerdebegründung darzulegen gewesen, warum sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung aufdrängen musste, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494, m.w.N.).
- BFH, 24.04.2003 - VII R 47/02
Fehlerhafte Faxübermittlung einer Klageschrift
Auszug aus BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04
Nachdem das FG die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist nicht gewährt und die Klage deshalb als unzulässig abgewiesen hatte, hob der Senat auf die Revision des Klägers die finanzgerichtliche Entscheidung mit Urteil vom 24. April 2003 VII R 47/02 (BFHE 202, 44, BStBl II 2003, 665) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück. - BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03
NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Auszug aus BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04
Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muss dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und weshalb sich eine weitere Sachaufklärung dem FG hätte aufdrängen müssen (…vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174, m.w.N.) bzw. dass das Unterlassen der weiteren Sachaufklärung in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02
Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten
Auszug aus BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04
Eine Entscheidung kann nur dann auf einem Verfahrensmangel beruhen, wenn unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des FG der Mangel nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Vorentscheidung ihren Bestand verlöre (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1987 V B 61/85, BFH/NV 1988, 576, und Senatsbeschluss vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 97). - BFH, 07.07.1999 - X R 52/96
Vorweggenommene Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04
Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muss dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und weshalb sich eine weitere Sachaufklärung dem FG hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174, m.w.N.) bzw. dass das Unterlassen der weiteren Sachaufklärung in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 09.12.1987 - V B 61/85
Anfall von Umsatzsteuer bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung - Unzureichende …
Auszug aus BFH, 03.02.2005 - VII B 125/04
Eine Entscheidung kann nur dann auf einem Verfahrensmangel beruhen, wenn unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des FG der Mangel nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Vorentscheidung ihren Bestand verlöre (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1987 V B 61/85, BFH/NV 1988, 576, und Senatsbeschluss vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 97).
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