Rechtsprechung
| BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rüge wegen Verfahrensmängeln; Haftungsbescheid gegen Vereinsvorsitzenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99
Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02
Der Kläger übersieht, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung das Haftungsrisiko für die Annahme einer, zu einer niedrigeren Haftungssumme führenden, anteiligen Haftung bzgl. der Höhe der anteiligen Gläubigerbefriedigung dem Haftungsschuldner überbürdet hat, wenn diesem der Nachweis einer gegenüber der Schätzung des FA niedrigeren Haftungsquote nicht gelingt und er insoweit seiner Verpflichtung zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2000 VII B 187/99, BFH/NV 2000, 1322, 1324, m.w.N.). - BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02
Es handelt sich damit um eine materiell-rechtliche Rüge, mit der die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202, und vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.). - BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02
Da es sich bei den geltend gemachten Verfahrensmängeln unterlassener Sachaufklärung und Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör um Mängel handelt, auf deren Geltendmachung der Kläger verzichten konnte (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; s. auch BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727) ist weiterhin der Vortrag erforderlich, dass der fachkundig vertretene Kläger die Unterlassungen des Gerichts spätestens in der mündlichen Verhandlung gerügt hat oder weshalb ihm diese Rüge nicht möglich gewesen ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34, …sowie vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217, m.w.N.).
- BFH, 06.10.2000 - III B 16/00
Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02
Es handelt sich damit um eine materiell-rechtliche Rüge, mit der die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202, …und vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.). - BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02
Da es sich bei den geltend gemachten Verfahrensmängeln unterlassener Sachaufklärung und Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör um Mängel handelt, auf deren Geltendmachung der Kläger verzichten konnte (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; s. auch BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727) ist weiterhin der Vortrag erforderlich, dass der fachkundig vertretene Kläger die Unterlassungen des Gerichts spätestens in der mündlichen Verhandlung gerügt hat oder weshalb ihm diese Rüge nicht möglich gewesen ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34, sowie vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217, m.w.N.). - BFH, 03.06.1992 - II B 192/91
Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02
Da es sich bei den geltend gemachten Verfahrensmängeln unterlassener Sachaufklärung und Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör um Mängel handelt, auf deren Geltendmachung der Kläger verzichten konnte (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; s. auch BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727) ist weiterhin der Vortrag erforderlich, dass der fachkundig vertretene Kläger die Unterlassungen des Gerichts spätestens in der mündlichen Verhandlung gerügt hat oder weshalb ihm diese Rüge nicht möglich gewesen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34, …sowie vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217, m.w.N.). - BFH, 17.06.1994 - III B 95/93
Rüge einer ungenügenden Sachaufklärung durch Nichterhebung von Beweisen
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02
Sowohl die Rüge, das FG habe angebotene Beweise nicht erhoben und Zeugen nicht vernommen, als auch die Rüge, das FG hätte von sich aus den Sachverhalt weiter aufklären müssen, verlangt gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiierte Ausführungen darüber, was voraussichtlich Ergebnis der unterlassenen Aufklärungsmaßnahme gewesen wäre und dass dieses Ergebnis geeignet gewesen wäre, angesichts des materiell-rechtlichen Standpunktes des Gerichts zu einer anderen Entscheidung zu führen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1994 III B 95/93, BFH/NV 1994, 890, m.w.N.).
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