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Rechtsprechung
   BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16157
BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02 (https://dejure.org/2003,16157)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2003 - VII B 348/02 (https://dejure.org/2003,16157)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - VII B 348/02 (https://dejure.org/2003,16157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV 1214/92 Art. 52, 53; EWGV 2726/90 Art. 10, 23
    Regelversandverfahren - Luftverkehrsversandverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Konkurrenzverhältnis zwischen Luftverkehrsversandverfahren und Regelversandverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02
    a) Soweit die Klägerin rügt, die Beweiswürdigung des FG sei nicht nachvollziehbar, könnte es sich hierbei allenfalls um einen Verstoß gegen materielles Recht handeln, der jedoch keinen Verfahrensmangel darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458;… vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).

    Die weiterhin von der Klägerin geltend gemachte Nichtberücksichtigung von Gesichtspunkten, die in die Beweiswürdigung hätten einbezogen werden müssen, könnte verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen wäre oder wenn es Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hätte (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1458, sowie in BFH/NV 2002, 1443).

    Sie hat überdies nicht dargelegt, dass die Vorentscheidung unter Zugrundelegung der vom FG vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders getroffen worden wäre, wenn dem FG der gerügte Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1458, sowie in BFH/NV 2002, 1443).

  • BFH, 27.06.2002 - III B 38/02

    Verfahrensmängel; Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung von …

    Auszug aus BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02
    a) Soweit die Klägerin rügt, die Beweiswürdigung des FG sei nicht nachvollziehbar, könnte es sich hierbei allenfalls um einen Verstoß gegen materielles Recht handeln, der jedoch keinen Verfahrensmangel darstellt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).

    Die weiterhin von der Klägerin geltend gemachte Nichtberücksichtigung von Gesichtspunkten, die in die Beweiswürdigung hätten einbezogen werden müssen, könnte verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen wäre oder wenn es Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hätte (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1458, sowie in BFH/NV 2002, 1443).

    Sie hat überdies nicht dargelegt, dass die Vorentscheidung unter Zugrundelegung der vom FG vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders getroffen worden wäre, wenn dem FG der gerügte Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1458, sowie in BFH/NV 2002, 1443).

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben

    Auszug aus BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02
    Dies erfordert unter anderem einen substantiierten Vortrag dazu, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag aufdrängen musste und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390;… BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02
    Dies erfordert unter anderem einen substantiierten Vortrag dazu, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag aufdrängen musste und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01

    Vergütungsvoraussetzungen - Mineralölsteuer - Zahlungsausfall - Vermeidbarkeit …

    Auszug aus BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02
    Hierzu gehört insbesondere der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787; Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373).
  • BFH, 25.04.2002 - II B 24/01

    NZB; Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02
    Eine Zulassung der Revision kommt hiernach nur in Betracht, wenn die für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2002 II B 24/01, BFH/NV 2002, 1311).
  • BFH, 10.12.2002 - VII B 139/02

    Differenzierte Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02
    Daran fehlt es, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus den maßgeblichen Rechtsvorschriften ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 VII B 139/02, BFH/NV 2003, 670).
  • BFH, 12.12.1994 - X B 222/94

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen einem Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02
    Hierzu gehört insbesondere der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787;… Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373).
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