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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5612
BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17 (https://dejure.org/2019,5612)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2019 - VIII ZR 255/17 (https://dejure.org/2019,5612)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17 (https://dejure.org/2019,5612)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen; Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 144 Abs 1 S 1 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 ZPO
    Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen; Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das ...

  • verkehrslexikon.de

    Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen; Absehen von der Einholung wegen des offen ausgesprochenen entgegenstehenden Willens der beweisbelasteten Partei von Amts wegen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 144 Abs.1 S.1 ZPO befreit die Parteien nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 144 Abs. 1 Satz 1, 531 Abs. 2 Satz 1
    Einholung eines Sachverständigengutachtens (hier: Berechnung der Wohnungsgröße)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen; Absehen von der Einholung wegen des off...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 144 Abs. 1 S. 1
    Gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen; Absehen von der Einholung wegen des offen ausgesprochenen entgegenstehenden Willens der beweisbelasteten Partei von Amts wegen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mieterhöhung - und die Wohnungsgröße

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückverweisung durch das Revisionsgericht - und die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vom Gericht nicht eingeholte Sachverständigengutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerhafte Berücksichtigung neuem Tatsachenvortrags durch das Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zivilprozess: Keine Einholung eines Sachverständigengutachtens gegen den Willen der beweisbelasteten Partei

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen? - Update zu RÜ2 2017, 268

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    (Kein) Sachverständigengutachten von Amts wegen (§ 144 ZPO)?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen? (IMR 2019, 258)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen? (IBR 2019, 356)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 719
  • MDR 2019, 1173
  • MDR 2019, 563
  • NZM 2019, 334
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 181/16

    Mieterhöhungsverfahren: Einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen …

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat (Urteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 181/16, NJW-RR 2017, 842) die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Rn. 13 1. Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB der Vermieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn die Miete - wie hier - in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist und dass für die Berechnung der Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 BGB wie auch für den hiernach vorzunehmenden Abgleich mit der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB) die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung maßgeblich ist (…Senatsurteile vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, BGHZ 208, 18 Rn. 10; vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 181/16, aaO Rn. 10 f.).

    Rn. 14 2. Wie auch die Revision nicht verkennt, liegt die Beweislast für die in Ansatz zu bringende tatsächliche Wohnungsgröße nach allgemeinen Grundsätzen bei der Klägerin als Vermieterin der Wohnung, die eine Mieterhöhung verlangt (Senatsurteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 181/16, aaO Rn. 13).

    Vor diesem Hintergrund war weder der Senat gehalten, in seinem in der vorliegenden Sache ergangenen Revisionsurteil vom 31. Mai 2017 (VIII ZR 181/16, aaO) auf diesen Gesichtspunkt gesondert einzugehen, noch das Berufungsgericht verpflichtet, der Klägerin einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von …

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es nach § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein Sachverständigengutachten ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen einholt; dies befreit die Partei jedoch nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, juris Rn. 34).

    Die Anordnung steht dabei im pflichtgemäßen Ermessen und kann auch nur hinsichtlich der Ausübung des Ermessens vom Revisionsgericht überprüft werden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, juris Rn. 34).

    Durch die Möglichkeit, ein Gutachten von Amts wegen einzuholen, sind die Parteien aber nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast befreit (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, aaO).

  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 178/15

    Gehörsverletzung: Wahrunterstellung nur eines unwesentlichen Teils des …

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Nach der Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Revisionsgericht darf das Berufungsgericht in der wiedereröffneten Berufungsverhandlung auch neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in den Grenzen des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO zulassen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 2. April 2004 - V ZR 107/03, NJW 2004, 2382 unter II 4 a; Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 178/15, NJW-RR 2017, 72 Rn. 19).

    Dass das Berufungsgericht auch nach der Zurückverweisung eines Rechtsstreits neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in den Grenzen des § 531 Abs. 2 ZPO zulassen darf, entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. April 2004 - V ZR 107/03, NJW 2004, 2382 unter II 4 a; Senatsbeschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 178/15, NJW-RR 2017, 72 Rn. 19).

  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 107/03

    Aufforderung an den Vertretenen bei Personenmehrheit als Vertragspartner; …

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Nach der Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Revisionsgericht darf das Berufungsgericht in der wiedereröffneten Berufungsverhandlung auch neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in den Grenzen des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO zulassen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 2. April 2004 - V ZR 107/03, NJW 2004, 2382 unter II 4 a;… Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 178/15, NJW-RR 2017, 72 Rn. 19).

    Dass das Berufungsgericht auch nach der Zurückverweisung eines Rechtsstreits neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in den Grenzen des § 531 Abs. 2 ZPO zulassen darf, entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. April 2004 - V ZR 107/03, NJW 2004, 2382 unter II 4 a;… Senatsbeschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 178/15, NJW-RR 2017, 72 Rn. 19).

  • BGH, 06.12.2007 - III ZR 146/07

    Maßgebliches Recht für die Verjährung von nach dem 1.1.2002 entstandenen …

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Eine fehlerhafte Berücksichtigung von neuem Tatsachenvortrag durch das Berufungsgericht unterliegt nicht der revisionsrechtlichen Nachprüfung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - III ZR 146/07, NJW-RR 2008, 459 Rn. 10; vom 2. März 2005 - VIII ZR 174/04, NJW-RR 2005, 866 unter II 1; jeweils mwN).

    Zudem könnte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst eine fehlerhafte Berücksichtigung von neuem Tatsachenvortrag mit der Revision nicht mit Erfolg gerügt werden (BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - III ZR 146/07, NJW-RR 2008, 459 Rn. 10; vom 2. März 2005 - VIII ZR 174/04, NJW-RR 2005, 866 unter II 1; jeweils mwN).

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

    Verjährung von Ansprüchen aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; …

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Eine fehlerhafte Berücksichtigung von neuem Tatsachenvortrag durch das Berufungsgericht unterliegt nicht der revisionsrechtlichen Nachprüfung (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - III ZR 146/07, NJW-RR 2008, 459 Rn. 10; vom 2. März 2005 - VIII ZR 174/04, NJW-RR 2005, 866 unter II 1; jeweils mwN).

    Zudem könnte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst eine fehlerhafte Berücksichtigung von neuem Tatsachenvortrag mit der Revision nicht mit Erfolg gerügt werden (…BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - III ZR 146/07, NJW-RR 2008, 459 Rn. 10; vom 2. März 2005 - VIII ZR 174/04, NJW-RR 2005, 866 unter II 1; jeweils mwN).

  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 25/14

    Wohnraummiete: Kündigung gegenüber den Erben des Mieters

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Rn. 23 Nach dem klaren Wortlaut des Mieterhöhungsverlangens der Klägerin vom 26. August 2014, das der Senat, weil weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen, selbst auslegen kann (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 25/14, NJW 2015, 473 Rn. 29), sollte die Miete nicht um den obersten Wert der Spanne des Mietspiegelfeldes erhöht werden, sondern "um 0, 66 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche […], so dass die neue Nettokaltmiete sich auf 8, 63 EUR pro Quadratmeter […] beläuft".
  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14

    Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der …

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Rn. 13 1. Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB der Vermieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn die Miete - wie hier - in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist und dass für die Berechnung der Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 BGB wie auch für den hiernach vorzunehmenden Abgleich mit der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB) die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung maßgeblich ist (Senatsurteile vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, BGHZ 208, 18 Rn. 10;… vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 181/16, aaO Rn. 10 f.).
  • BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14

    Tarifbedingungen zur Krankheitskostenversicherung: Auslegung der Klausel über die …

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Dementsprechend ist ein Tatrichter, dem die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage fehlt und der davon absehen will, von Amts wegen gemäß § 144 ZPO sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur gehalten, die beweisbelastete Partei auf die Notwendigkeit eines Beweisantrags nach § 403 ZPO hinzuweisen (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 121/85, NJW 1987, 591 unter III 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - IV ZR 181/14, VersR 2015, 1119 Rn. 16).
  • OLG München, 10.01.2014 - 10 U 2231/13

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Ablehnung eines Antrags auf …

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
    Vor diesem Hintergrund ist es regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Tatrichter - wie auch im Streitfall - wegen des nach einem erteilten Hinweis auf die Erforderlichkeit eines entsprechenden Beweisantritts offen ausgesprochenen entgegenstehenden Willens der beweisbelasteten Partei von der amtswegigen Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht (OLG München, NJW-RR 2014, 1123 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, 169 f.).
  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 121/85

    Auslegung einer in englischer Sprache abgefaßten Vertragsklausel

  • OLG Frankfurt, 11.06.1992 - 5 U 237/87
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung …

    Rn. 47 a) Dieses Schreiben erfüllt - was der Senat selbst beurteilen kann, weil die zu berücksichtigenden Umstände festgestellt sind und weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17, NJW-RR 2019, 719 Rn. 23;… vom 18. Dezember 2019 - VIII ZR 332/18, WuM 2020, 80 Rn. 28; jeweils mwN) - die Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung im Sinne des § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB.
  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21

    Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen

    Durch die Möglichkeit, ein Gutachten von Amts wegen einzuholen, sind die Parteien jedoch nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast befreit (BGH, Urteil vom 27.02.2019 - VIII ZR 255/17, Rn. 18, juris).
  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines …

    Die Größe der Wohnung (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB) ist nach der tatsächlichen und nicht nach der vertraglich vereinbarten Wohnfläche zu berechnen (…vgl. Senatsurteile vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, aaO Rn. 10; vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17, juris Rn. 13).
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