Rechtsprechung
| BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 536 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Wohnflächenangabe als Beschaffenheitsvereinbarung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 536 Abs 1 S 1 BGB
Wohnraummiete: Wohnflächenangabe als Beschaffenheitsvereinbarung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 536 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Wohnfläche - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. der Wohnfläche bei Wohnflächenangaben in einem Mietvertrag unter Ausschluss einer Festlegung des Mietgegenstandes durch diese Angaben
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 536 Abs. 1 Satz 1
Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnfläche; Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 536 Abs. 1 S. 1; ZPO § 545 Abs. 1
Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. der Wohnfläche bei Wohnflächenangaben in einem Mietvertrag unter Ausschluss einer Festlegung des Mietgegenstandes durch diese Angaben - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Mietminderung bei unverbindlicher Flächenangabe!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (24)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf fehlende Verbindlichkeit der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße
- lto.de (Kurzinformation)
Mietminderung - Abweichen von Wohnungsgröße nicht immer relevant
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mietminderung bei zu kleiner Wohnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf fehlende Verbindlichkeit der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Mietminderung trotz Wohnflächenabweichung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnflächenangabe ist unverbindlich Steht das so im Mietvertrag, darf der Mieter nicht wegen zu geringer Wohnfläche die Miete kürzen
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Kein Mangel der Mietsache bei Wohn-/Nutzflächenunterschreitung, wenn im Mietvertrag auf fehlende Verbindlichkeit der Flächenangabe ausdrücklich hingewiesen wird
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei eindeutigem Hinweis
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Mietminderung bei Wohnflächenabweichung und Hinweis im Mietvertrag
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Keine Mietminderung bei zu kleiner Wohnung
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Keine Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei fehlender Festlegung der Wohnungsgröße im Mietvertrag
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Falsche Praxisfläche - Vermieter-Schummel sorgt für kleinere Miete
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Bei ausdrücklichem Hinweis auf Unverbindlichkeit der Flächenangabe kein Kündigungsrecht bei Flächenunterschreitung
- wvr-law.de (Kurzinformation)
Angaben des Maklers bei Wohnungsgröße nicht verbindlich
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Mietminderung bei unverbindlicher Angabe der Wohnfläche
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Mietminderung bei unverbindlicher Angabe der Wohnfläche
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf fehlende Verbindlichkeit der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße
- gevestor.de (Kurzinformation)
Wohnflächenberechnung: Als Vermieter vorbeugen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Flächenunterschreitung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietminderung bei Flächenunterschreitung - Vertragsklausel beschränkt Vermieterhaftung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietminderung wegen abweichender Fläche im Vertrag nicht immer möglich
- 123recht.net (Kurzinformation)
Mietminderung bei Flächendifferenz nicht bei Hinweis auf Unverbindlichkeit
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Minderung bei deutlichem Hinweis im Mietvertrag auf mögliche Flächenunterschreitung
Besprechungen u.ä. (6)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung II
- wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)
Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche; Haftungsausschluss bei eindeutiger Vertragsregelung
- wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)
Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche; Haftungsausschluss bei eindeutiger Vertragsregelung
- kanzlei-klumpe.de
, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)
BGH präzisiert die Rechtsprechungsgrundsätze zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung
- aclanz.de
(Entscheidungsbesprechung)
Minderung: Kann der Formularmietvertrag die Haftung des Vermieters für die Größe der Mietfläche ausschließen? (RA Dr. Joachim Wichert; INFO M 12/2010, 523)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnfläche: Ausschluss der Gewährleistung bei eindeutiger Vertragsregelung! (IMR 2011, 45)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 06.10.2008 - 24 C 293/07
- LG Potsdam, 29.10.2009 - 11 S 200/08
- BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 220
- MDR 2011, 20
- NZM 2011, 70
- ZMR 2011, 205
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Rn. 16 b) Da es sich bei dem Mietvertrag der Parteien um einen Formularvertrag handelt, unterliegt dessen Auslegung durch den Tatrichter angesichts der Änderung des § 545 Abs. 1 ZPO mit Wirkung vom 1. September 2009 der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, WuM 2010, 476 Rn. 11).Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr.; Senatsurteile vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, aaO Rn. 12;… vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 244/08, aaO Rn. 11;… vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915 Rn. 16 mwN; BGH…, Urteil vom 12. Oktober 2007 - V ZR 283/06, NJW-RR 2008, 251 Rn. 8).
- BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 244/08
Auslegung des verwendeten Begriffs der "Mietraumfläche" in einem formularmäßigen …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Die Auslegung eines Formularmietvertrages unterliegt den rechtlichen Anforderungen, die für Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten (Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 244/08, NJW 2010, 293 Rn. 10).Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr.;… Senatsurteile vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, aaO Rn. 12; vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 244/08, aaO Rn. 11;… vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915 Rn. 16 mwN; BGH…, Urteil vom 12. Oktober 2007 - V ZR 283/06, NJW-RR 2008, 251 Rn. 8).
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 347/04
Mietminderung bei Abweichung der im Mietvertrag angegebenen von der tatsächlichen …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Rn. 15 a) Dabei kommt allerdings, worauf die Revision zutreffend hinweist, dem vom Berufungsgericht angeführten Umstand, dass die Parteien in § 1 des Mietvertrages - anders als in § 6 des Mietvertrages im Zusammenhang mit der Umlegung der Betriebskosten - nicht den Begriff der "Wohnfläche", sondern den der "Größe" der Wohnung verwendet haben, keine maßgebliche Bedeutung zu (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773).
- BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr.;… Senatsurteile vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, aaO Rn. 12;… vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 244/08, aaO Rn. 11; vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915 Rn. 16 mwN; BGH…, Urteil vom 12. Oktober 2007 - V ZR 283/06, NJW-RR 2008, 251 Rn. 8). - BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 144/09
Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Rn. 14 1. Nach der Rechtsprechung des Senats liegt ein zur Minderung der Miete führender Mangel der Wohnung im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, wenn ihre tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8 mwN; ebenso BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152 unter II 4 c aa - für das Gewerberaummietrecht). - BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01
Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Rn. 14 1. Nach der Rechtsprechung des Senats liegt ein zur Minderung der Miete führender Mangel der Wohnung im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, wenn ihre tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt (st. Rspr.;… vgl. nur Senatsurteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8 mwN; ebenso BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152 unter II 4 c aa - für das Gewerberaummietrecht). - BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06
Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr.;… Senatsurteile vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, aaO Rn. 12;… vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 244/08, aaO Rn. 11;… vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915 Rn. 16 mwN; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2007 - V ZR 283/06, NJW-RR 2008, 251 Rn. 8).
- BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14
Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der …
Dementsprechend geht der Senat - woran festzuhalten ist - in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein zur Minderung der Miete führender Mangel der Wohnung im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB infolge Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB) gegeben ist, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt (…Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, aaO unter II 2 c; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14 mwN). - BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13
Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
Rn. 47 (b) Nichts anderes gilt für die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Senats zur Wohnflächenabweichung (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14 mwN). - BGH, 30.05.2018 - VIII ZR 220/17
Wohnraummiete: Abrechnung von Betriebskosten nach der tatsächlichen Wohnfläche
Dementsprechend geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein zur Minderung der Miete berechtigender Mangel der Wohnung im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB infolge der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB) gegeben ist, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt (…Senatsurteile vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, aaO; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14;… vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, aaO unter II 2 c; jeweils mwN).
- BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18
Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines …
Rn. 35 b) Ein zur Minderung der Miete führender Mangel der Wohnung im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB infolge Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB) liegt nach der Senatsrechtsprechung vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt (…vgl. Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, aaO unter II 2 c; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14;… vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, aaO;… vom 30. Mai 2018 - VIII ZR 220/17, NJW 2018, 2317 Rn. 16). - BGH, 25.11.2020 - XII ZR 40/19
Mietminderung bei Geschäftsraummiete: Zuordnung eines Teils der Mietfläche nach …
Rn. 25 bb) Für den Anspruch des Wohnraummieters auf Minderung wegen einer tatsächlich geringeren Wohnfläche als der vertraglich vereinbarten hat der Bundesgerichtshof allerdings entschieden, dass ein abweichendes Flächenmaß die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch bereits dann erheblich mindert, wenn die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % hinter der vertraglich vereinbarten Größe zurückbleibt (…BGH Urteile vom 30. Mai 2018 - VIII ZR 220/17 - NJW 2018, 2317 Rn. 16; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09 - NJW 2011, 220 Rn. 14 und vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03 - NJW 2004, 1947, 1948). - BGH, 18.07.2012 - XII ZR 97/09
Geschäftsraummiete: Mietminderung bei Minderfläche von Nebenräumen
In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof zunächst zur Wohnraummiete entschieden (…BGH Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 - NJW 2004, 1947 Rn. 11 f.;… zuletzt BGH Urteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 - NJW 2010, 1745 Rn. 11 f. und vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09 - NJW 2011, 220 Rn. 14).Um die Kellerfläche unter diesen Umständen dennoch von der vertraglichen Vereinbarung auszunehmen, hätte es einer besonderen Vereinbarung der Mietvertragsparteien bedurft (vgl. BGH Urteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09 - NJW 2011, 220; Kraemer NZM 1999, 156, 160).
- BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten …
Rn. 9 1. Nach der Rechtsprechung des Senats - von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgeht - stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet (…Senatsurteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8, 11 f.; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14; jeweils mwN). - LG Berlin, 13.03.2015 - 65 S 477/14
Wohnraummiete: Aktivlegitimation eines Hartz IV Empfängers für einen …
Der Beklagte hätte, sofern er keine entsprechende Beschaffenheitsangabe in Bezug auf die Mietfläche gewollt hätte, dies eindeutig im Mietvertrag zum Ausdruck bringen müssen (wie etwa - trotz einer Angabe der Wohnungsgröße - durch einen entsprechenden Nachsatz, vgl. BGH vom 10.11.2010 - VIII ZR 306/09, in: NJW 2011, 220, zit. nach juris). - KG, 27.05.2025 - 21 U 44/22
Fälligkeit der Schlussrate aus einem Bauträgervertrag bei vorhandenen Mängeln
Ein klares Auslegungsergebnis kann bei objektiver Auslegung und Würdigung des Gesamtinhalts einer Regelung auch gewonnen werden, wenn die Bedeutung einer vorangegangenen Angabe durch nachfolgende Erläuterungen bestimmt wird (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2010 - VIII ZR 306/09 - Rn. 17 ff). - OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Abweichung der tatsächlichen Mietfläche nur Mangel bei Festlegung als …
Diese Rechtsprechung findet allerdings nur dann Anwendung, wenn die Angabe der Mietfläche im Mietvertrag der vertraglichen Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjektes dient und nicht lediglich dessen Beschreibung, denn die hinter der Flächenangabe im Mietvertrag zurückbleibende tatsächliche Fläche kann nur dann zum Gewährleistungsrecht der Minderung führen, wenn die Flächenangabe im Mietvertrag Bestandteil des vom Vermieter zu erfüllenden Leistungsprogramms ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2010, VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 17;… Urteil vom 18.07.2012, XII ZR 97/09, NJW 2012, 3173 Rn. 15;… Senatsurteil vom 21.10.2020, 5 U 1257/20, BeckRS 2020, 29151 Rn. 34;… Günter in Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 3. Aufl., § 536 BGB Rn. 142).Rn. 42 Insoweit ist das vom Landgericht zitierte Urteil des BGH vom 10.11.2010 (VIII ZR 306/09, aaO) nicht einschlägig, denn der Mietvertrag, der dieser Entscheidung des BGH zugrunde lag, enthielt ausweislich des in der Veröffentlichung wiedergegebenen Sachverhalts keine Bestimmung zur Vereinbarung einer echten Quadratmetermiete.
- OLG Dresden, 21.10.2020 - 5 U 1257/20
Doch kein Mietmangel bei Flächenabweichung von 10%?
- LG Berlin, 29.11.2022 - 67 S 147/22
Rückforderung zuviel gezahlter Miete bei einer Wohnflächenabweichung
- OLG Saarbrücken, 03.03.2011 - 8 U 262/10
Mietvertrag mit einer Gemeinde: Wirksamkeit des Mietvertrages trotz fehlenden …
- OLG Brandenburg, 07.03.2018 - 7 U 87/16
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Grob fahrlässige Ermittlung der …
- AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13
Wohnraummietvertrag: Anforderungen an eine konkludente Vereinbarung der …
- KG, 27.05.2025 - 21 W 8/25
Klage gegen den Bauträger auf Eigentumsumschreibung einer erworbenen Wohnung im …
- AG Köln, 31.07.2012 - 220 C 8/12
Rückzahlung überzahlter Miete bei Abweichung der tatsächlich vermieteten Fläche …
- AG Hamburg, 22.12.2020 - 25a C 312/20
Wohnflächenangabe doch keine Sollbeschaffenheit?
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 07.07.2014 - 11 C 545/13
Wohnraummiete: Angabe einer "Ca."-Wohnungsgröße als Beschaffenheitsvereinbarung; …
- LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 160/14
Wohnraummiete: Methode der Wohnflächenberechnung
- LG Köln, 21.03.2013 - 10 S 129/12
Gewährleistungsansprüche des Mieters in Fällen einer Abweichung von mehr als 10% …
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