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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,143
VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94 (https://dejure.org/1995,143)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.11.1995 - VerfGH 48/94 (https://dejure.org/1995,143)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 (https://dejure.org/1995,143)
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Wird zitiert von ... (101)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 17 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör als ein Ausfluß des rechtsstaatlichen Gehalts des in der Achtung der Würde des Menschen wurzelnden Grundsatzes, daß über Rechte und Pflichten des Bürgers nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf (vgl. BVerfGE 38, 105/114), verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 88/93; vgl. u.a. BVerfGE 60, 247/249; 62, 249/253 f.; 65, 293/295; 79, 51/61; 86, 133/145 f.).

    Rn. 28 Allerdings ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen, daß eine gerichtliche Entscheidung auf einer Grundrechtsverletzung dieser Art beruhen kann, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht wesentliches Vorbringen einer Partei entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls erkennbar nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa BVerfGE 27, 248 (251 f.); 47, 182 (187 ff.); 54, 86 (92); 86, 133 (146)).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 17 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör als ein Ausfluß des rechtsstaatlichen Gehalts des in der Achtung der Würde des Menschen wurzelnden Grundsatzes, daß über Rechte und Pflichten des Bürgers nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf (vgl. BVerfGE 38, 105/114), verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 88/93; vgl. u.a. BVerfGE 60, 247/249; 62, 249/253 f.; 65, 293/295; 79, 51/61; 86, 133/145 f.).

    Rn. 18 Dieser Anspruch ist noch nicht verletzt, wenn das Gericht aus Gründen des formellen Rechts das Vorbringen eines Beteiligten unberücksichtigt lassen muß (vgl. u.a. BVerfGE 69, 145/149; 79, 51/62).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 17 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör als ein Ausfluß des rechtsstaatlichen Gehalts des in der Achtung der Würde des Menschen wurzelnden Grundsatzes, daß über Rechte und Pflichten des Bürgers nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf (vgl. BVerfGE 38, 105/114), verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 88/93; vgl. u.a. BVerfGE 60, 247/249; 62, 249/253 f.; 65, 293/295; 79, 51/61; 86, 133/145 f.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 28 Allerdings ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen, daß eine gerichtliche Entscheidung auf einer Grundrechtsverletzung dieser Art beruhen kann, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht wesentliches Vorbringen einer Partei entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls erkennbar nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa BVerfGE 27, 248 (251 f.); 47, 182 (187 ff.); 54, 86 (92); 86, 133 (146)).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 18 Dieser Anspruch ist noch nicht verletzt, wenn das Gericht aus Gründen des formellen Rechts das Vorbringen eines Beteiligten unberücksichtigt lassen muß (vgl. u.a. BVerfGE 69, 145/149; 79, 51/62).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 17 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör als ein Ausfluß des rechtsstaatlichen Gehalts des in der Achtung der Würde des Menschen wurzelnden Grundsatzes, daß über Rechte und Pflichten des Bürgers nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf (vgl. BVerfGE 38, 105/114), verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 88/93; vgl. u.a. BVerfGE 60, 247/249; 62, 249/253 f.; 65, 293/295; 79, 51/61; 86, 133/145 f.).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 28 Allerdings ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen, daß eine gerichtliche Entscheidung auf einer Grundrechtsverletzung dieser Art beruhen kann, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht wesentliches Vorbringen einer Partei entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls erkennbar nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa BVerfGE 27, 248 (251 f.); 47, 182 (187 ff.); 54, 86 (92); 86, 133 (146)).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig - …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 16 1. Dieses Grundrecht, das für eine Ausübung der Rechtspflege konstituierend und grundsätzlich unabdingbar ist (Beschluß vom 15. Juni 1993 - NJW 1994, 441 (L) = JR 1993, 519 ), wird von Art. 62 der Verfassung von Berlin in der bis zum 23. November 1995 gültig gewesenen Fassung (VvB aF), der bestimmt, daß die Rechtspflege des Landes Berlin im Geiste der Verfassung und des sozialen Verständnisses auszuüben ist, mitgewährleistet (Beschluß vom 15. Juni 1993, aaO), und zwar inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 17 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör als ein Ausfluß des rechtsstaatlichen Gehalts des in der Achtung der Würde des Menschen wurzelnden Grundsatzes, daß über Rechte und Pflichten des Bürgers nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf (vgl. BVerfGE 38, 105/114), verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 88/93; vgl. u.a. BVerfGE 60, 247/249; 62, 249/253 f.; 65, 293/295; 79, 51/61; 86, 133/145 f.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
    Rn. 28 Allerdings ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen, daß eine gerichtliche Entscheidung auf einer Grundrechtsverletzung dieser Art beruhen kann, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht wesentliches Vorbringen einer Partei entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls erkennbar nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa BVerfGE 27, 248 (251 f.); 47, 182 (187 ff.); 54, 86 (92); 86, 133 (146)).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter …

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 457/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 88/93

    Zu der aus Verf BE Art 62 für die Gerichte erwachsenden Verpflichtung, den …

  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 153/00

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch …

    Aus der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltenen - mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleichen - verfassungsrechtlichen Verbürgung des rechtlichen Gehörs folgt zunächst, dass ein Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen hat (Beschluß vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.).

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht z. B. BVerfG, NJW-RR 1995, 1033 ; ZMR 1997, 68 f.).

  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf …

    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 145 ).

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, es sei denn, aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt sich eindeutig anderes (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und 19. August 2005 - VerfGH 153/00 - NJW-RR 2006, 26 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 96, 205 ).

    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschlüsse vom 22. November 2005 - VerfGH 195/03 - und 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ) oder wenn es ein als erheblich angesehenes Beweisangebot übergeht, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze dafür findet (Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VerfGH 209/04, 209 A/04 - ; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2001, 1006 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf …

    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs auch unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
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