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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2005 - X ZR 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6153
BGH, 01.02.2005 - X ZR 26/04 (https://dejure.org/2005,6153)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2005 - X ZR 26/04 (https://dejure.org/2005,6153)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - X ZR 26/04 (https://dejure.org/2005,6153)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 406 Abs. 3; ; ZPO § 294

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen einen vom Senat des Bundesgerichtshofs bestellten Sachverständigen auf Grund von Besorgnis der Befangenheit; Geschäftliche Kontakte wissenschaftlicher Einrichtungen mit Wirtschaftsunternehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 3
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2858 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Solche Kontakte des Instituts, dem der Sachverständige angehört, sind hier indessen nicht einmal vorgetragen; bloße Beziehungen der Hochschule zur Beklagten oder zu einem Konzernunternehmen der Beklagten, auf die sich die Klägerin stützt, reichen nicht dafür aus, einen hinreichenden Anlass für die Besorgnis der Befangenheit zu bieten (vgl. Sen.Beschl. v. 1.2.2005 - X ZR 26/04; v. 26.7.2005 - X ZR 108/04, beide nicht im Druck veröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 13 W 13/12

    Sachverständigenablehnung - Geschäftliche Kontakte mit Firmen aus dem Konzern der …

    Schweiz, und die von dieser zur Verfügung gestellten Fördermittel würden sich in einem Rahmen bewegen, der noch nicht auf eine Abhängigkeit oder starke Verbundenheit des Sachverständigen zur Beklagten und damit auf eine Voreingenommenheit aus der Sicht einer objektiven Partei schließen ließen (unter Hinweis auf BGH Beschluss vom 01.02.2005 - X ZR 26/04).

    Bereits früher hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 01.02.2005 - X ZR 26/04) darauf hingewiesen, dass aus geschäftlichen Kontakten wissenschaftlicher Einrichtungen mit Wirtschaftsunternehmen, die sich im üblichen Rahmen halten, nicht ohne Weiteres auf eine Abhängigkeit oder Verbundenheit beteiligter Personen geschlossen werden kann, die geeignet ist, die objektive Einstellung zu beeinträchtigen, die ein zum Sachverständigen bestellter Beteiligter bei der Beantwortung von Beweisfragen, die sich im Prozess zwischen Unternehmen der Branche stellen, haben muss.

  • BGH, 26.07.2005 - X ZR 108/04

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Wie der Senat kürzlich entschieden hat, folgt aus geschäftlichen Kontakten der wissenschaftlichen Einrichtung, an der der Sachverständige tätig ist, mit Wirtschaftsunternehmen des betreffenden Gebiets für sich allein kein Ablehnungsgrund (Sen.Beschl. v. 01.02.2005 - X ZR 26/04).
  • LG Stuttgart, 16.06.2016 - 27 O 73/13

    Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Befangenheitsbesorgnis bei …

    Ein allgemeiner wissenschaftlicher Austausch zwischen Sachverständigen ist allgemein üblich (BGH, Beschluss vom 01. Februar 2005 - X ZR 26/04, juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 18.07.2024 - 10 W 24/24

    Übertragung der Grundsätze der Rechtsprechung zur Ablehnung von Sachverständigen …

    Nur eine langjährige enge Zusammenarbeit oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit können zu einer Besorgnis der Befangenheit führen (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 1 W 2277/06 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 W 134/07 -, juris; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZR 26/04 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 12 W 54/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen: Bezeichnung ärztlichen …

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu wecken (vgl. BGH NJW 2005, 2858; BGH GRUR 2002, 369; OLG München, B. v. 25.05.2009 - I W 1262/09, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 18.07.2024 - 10 W 128/23

    Übertragung der Grundsätze der Rechtsprechung zur Ablehnung von Sachverständigen …

    Nur eine langjährige enge Zusammenarbeit oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit können zu einer Besorgnis der Befangenheit führen (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 1 W 2277/06 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 W 134/07 -, juris; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZR 26/04 -, juris).
  • OLG München, 25.05.2009 - 1 W 1262/09

    Sachverständigenablehnung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an einen …

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters oder eines Sachverständigen zu wecken (BGH in st. Rspr. vgl. etwa BGH vom 01.02.2005 - X ZR 26/04; BGH v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - m.w.N.).
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