Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 323 ZPO; § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG; § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG
Steuerliche Abzugsfähigkeit von wiederkehrenden Leistungen an die Übergeberin im Rahmen eines Grundstücksübertragungsvertrages in voller Höhe als dauernde Last oder nur als Leibrente mit dem Ertragsanteil; Zur Frage einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit im Falle ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
Grundstückserwerb; Wiederkehrende Zahlungen; Dauernde Last; Leibrente; Versorgungsvertrag; Hofübergabe - Grundstückserwerb gegen wiederkehrende Zahlungen; Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerliche Abzugsfähigkeit von wiederkehrenden Leistungen an die Übergeberin im Rahmen eines Grundstücksübertragungsvertrages in voller Höhe als dauernde Last oder nur als Leibrente mit dem Ertragsanteil; Zur Frage einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit im Falle ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; wiederkehrende Zahlungen bei Grundstücksübertragungen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
- BFH, 03.03.2004 - X R 17/98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Vorliegend handele es sich um einen typischen Anwendungsfall der neueren Rechtsprechung, insbesondere des X. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) (BFH-Urteile vom 11.03.1992 X R 141/88, BStBl II 1992, 499, BFHE 166, 564, vom 15.07.1992 X R 165/90, BStBl II 1992, 1020, BFHE 168, 561, vom 15.03.1992, BFH/NV 1992, 595, vom 25.03.1992, BFH/NV 1992, 654, …und vom 15.07.1992, BFH/NV 1992, 817).Im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats hat der X. Senat die Folgerung gezogen, daß bei einer Vermögensübergabe nach Art einer Hof- und Geschäftsübergabe die Abänderbarkeit der Versorgungsleistungen dem Vertragsinhalt entspricht (BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).
Ein typischer Versorgungsvertrag nach Art einer Hof- und Geschäftsübergabe ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit überlassen wird (BFH-Urteile vom 11. März 1992 in BFHE 166, 564; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; Schmidt/Heinicke, EStG, § 22 Anm. 81).
Wesentlich für den Altenteilsvertrag ist das Nachrücken der nachfolgenden Generation in eine die Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit, wodurch sich eine Verknüpfung der beiderseitigen Lebensverhältnisse daraus ergibt, daß das Versorgungsbedürfnis notwendige Folge der Übertragung des existenzsichernden Vermögens ist (BFH-Urteil vom 11. März 1992 in BFHE 166, 564).
Der BFH hat in den Urteilen vom 11. März 1992 X R 3/85, BFH/NV 1992, 592, vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595, und vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, existenzsicherndes Vermögen angenommen, weil neben der Übertragung des Grundstücks noch ein Betrieb bzw. ein Geschäftsanteil übertragen wurde.
- BFH, 15.07.1992 - X R 165/90
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Vorliegend handele es sich um einen typischen Anwendungsfall der neueren Rechtsprechung, insbesondere des X. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) (BFH-Urteile vom 11.03.1992 X R 141/88, BStBl II 1992, 499, BFHE 166, 564, vom 15.07.1992 X R 165/90, BStBl II 1992, 1020, BFHE 168, 561, vom 15.03.1992, BFH/NV 1992, 595, vom 25.03.1992, BFH/NV 1992, 654, …und vom 15.07.1992, BFH/NV 1992, 817).Ein typischer Versorgungsvertrag nach Art einer Hof- und Geschäftsübergabe ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit überlassen wird (BFH-Urteile vom 11. März 1992 in BFHE 166, 564; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; Schmidt/Heinicke, EStG, § 22 Anm. 81).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Rn. 14 Bei der Beurteilung der existenzsichernden Wirtschaftseinheit setzt sich das Gericht nicht in Widerspruch mit der Rechtsprechung des Großen Senats vom 5. Juli 1990 (GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c), wonach bei Versorgungsleistungen typisch ist, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt von Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen.
- BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Auch nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78, BFHE 165, 225, liegt eine Leibrente vor, wenn die in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarten Leistungen gleichbleibend sind; dagegen führen abänderbare Leistungen zur dauernden Last. - BFH, 27.02.1992 - X R 136/88
Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Charakteristisch dafür ist, daß das Bewirtschaften von Hof/Betrieb einen Aufwand an Zeit und persönlicher Arbeitsleistung erfordert, der nur bis zum Erreichen einer selbstgewählten Altersgrenze erbracht werden soll (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609). - BFH, 17.12.1991 - VIII R 80/87
Ob bei einer Vermögensübertragung als Entgelt vereinbarte wiederkehrende …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Ob eine dauernde Last oder eine Leibrente gegeben ist, muß vielmehr die Berücksichtigung aller Umstände bei der Auslegung der Vereinbarungen ergeben (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1991 VIII R 80/87, BFHE 167, 344, BStBl II 1993, 15). - BFH, 25.03.1992 - X R 38/86
Abzugsfähigkeit von auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Der BFH hat in den Urteilen vom 11. März 1992 X R 3/85, BFH/NV 1992, 592, vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595, und vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, existenzsicherndes Vermögen angenommen, weil neben der Übertragung des Grundstücks noch ein Betrieb bzw. ein Geschäftsanteil übertragen wurde. - BFH, 25.03.1992 - X R 155/88
Übergabe von Vermögen gegen Versorgungsleistungen - Sonderausgabenabzug bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Vorliegend handele es sich um einen typischen Anwendungsfall der neueren Rechtsprechung, insbesondere des X. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) (BFH-Urteile vom 11.03.1992 X R 141/88, BStBl II 1992, 499, BFHE 166, 564, vom 15.07.1992 X R 165/90, BStBl II 1992, 1020, BFHE 168, 561, vom 15.03.1992, BFH/NV 1992, 595, vom 25.03.1992, BFH/NV 1992, 654, …und vom 15.07.1992, BFH/NV 1992, 817). - BFH, 22.01.1992 - X R 205/87
Abgrenzung zwischen privater Versorgungsrente und nichtabziehbarer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Bislang hat die Rechtsprechung eine die Existenz - wenigstens teilweise begründende - Wirtschaftseinheit nur bei der Übertragung von Mehrfamilienhäusern anerkannt (vgl. BFH-Urteile vom 22. Januar 1992 X R 205/87, BFH/NV 1992, 513, vom 8. April 1992 X R 48/90, BFH/NV 1993, 10). - BFH, 08.04.1992 - X R 48/90
Abzugsfähigkeit von Rentenzahlungen als Sonderausgaben - Abzug als Werbungskosten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Bislang hat die Rechtsprechung eine die Existenz - wenigstens teilweise begründende - Wirtschaftseinheit nur bei der Übertragung von Mehrfamilienhäusern anerkannt (vgl. BFH-Urteile vom 22. Januar 1992 X R 205/87, BFH/NV 1992, 513, vom 8. April 1992 X R 48/90, BFH/NV 1993, 10). - BFH, 11.03.1992 - X R 3/85
Abänderbarkeit gezahlter Leistungen als Rentenbezüge aufgrund der Rechtsnatur …
- BFH, 15.07.1992 - X R 201/89
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