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   AG Aschaffenburg, 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16   

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https://dejure.org/2017,25386
AG Aschaffenburg, 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16 (https://dejure.org/2017,25386)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16 (https://dejure.org/2017,25386)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16 (https://dejure.org/2017,25386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Reisekosten, auswärtiger Wahlverteidiger, Erstattung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JVEG § 5; OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 464a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2; ZPO § 91 Abs. 2
    Zur Erstattung von Reisekosten des nicht im Bezirk ansässigen Rechtsanwalts in einem Bußgeldverfahren

  • Burhoff online

    Reisekosten, Erstattung, auswärtiger Rechtsanwalt

  • rewis.io

    Zur Erstattung von Reisekosten des nicht im Bezirk ansässigen Rechtsanwalts in einem Bußgeldverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Leidiges Thema, oder: Reisekostenerstattung für den auswärtigen Wahlverteidiger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16
    Um eine Schlechterstellung von außerhalb des bezirksansässigen Rechtsanwälten zu vermeiden, welche vom Gesetzgeber auch nicht intendiert war (vgl. BT-Druck S 15/1971, 233) ist das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO für auswärtige Rechtsanwälte so auszulegen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen sind, da sich der Mandant auch eines bezirksansässigen Anwalts im äußeren Bereich hätte bedienen können (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 O 455/11, Juris; Herget in Zöller, 31. Auflage, § 91, Rd.Nr. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • LG Heilbronn, 21.10.2016 - 8 Qs 31/16

    Kostenfestsetzung nach Freispruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16
    Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Fahrtkosten des Verteidigers als Obergrenze fungieren, wenn die Entfernung seines Kanzleisitzes zum Gerichtsort geringer ist als die Maximalentfernung zwischen Gerichtssitz und der hiervon am weitesten entfernten Gemeinde (vgl. LG Heilbronn, Beschluss vom 21.10.2016, Aktenzeichen 8 Qs 31/16, Juris).
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16
    Denn die fehlende Notwendigkeit führt nur zur Versagung der "Mehrkosten" die durch die Beauftragung eines nicht bezirksansässigen Rechtsanwalts gegenüber einem bezirksansässigen Rechtsanwalt entstanden sind, nicht jedoch zum grundsätzlichen Entfallen der Ersatzfähigkeit (vgl. I.E. OLG Köln, NStZ-RR 2010, 31).
  • LG Potsdam, 22.02.2013 - 24 Qs 177/12

    Kostenerstattung im Bußgeldverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16
    Die Beurteilung der Notwendigkeit im Sinne dieser Vorschrift sind die vom BGH für Zivilprozesse entwickelten Grundsätze auch auf das Bußgeldverfahren anzuwenden (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 22.02.2013 - 24 Qs 177/12, Juris).
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