Rechtsprechung
AG Augsburg, 30.09.2021 - 31 C 2231/20 WEG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Coronavirus, SARS-CoV-2, Streitwert, Versammlungsverbot, Anfechtung, Verletzung, Beschlussanfechtung, Wirksamkeit, Versammlung, Frist, Klage, Zeitpunkt, Vollmacht, Teilnahme, Sicherheitsleistung, Stimmrecht, Kosten des Rechtsstreits, Bemessung des Streitwerts, unter ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
"Einmannversammlung" als Wohnungseigentümerversammlung auch in Corona-Zeiten nicht zulässig; §§ 23, 24 WEG
Kurzfassungen/Presse (3)
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
WEG-Ein-Mann-Versammlung - nichtig?
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumsrecht - Vollmachtversammlung als Eingriff in den Kernbereich des Sondereigentums
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Beschlüsse der "Ein-Mann-Versammlung" - doch nicht nichtig? Richtig!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschlüsse der "Ein-Mann-Versammlung" - doch nicht nichtig? Richtig! (IMR 2021, 512)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung …
Nach anderer Ansicht sind derartige Beschlüsse nicht nichtig (…vgl. LG Frankfurt a. M., ZWE 2023, 271 Rn. 9 f.; AG Kaufbeuren, ZMR 2022, 331, 332; AG Augsburg, Urteil vom 30. September 2021 - 31 C 2231/20 WEG, juris Rn. 35). - AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
Beschlüsse auf "Ein-Mann"-Versammlung sind nichtig!
Ob daraufhin gefasste Beschlüsse lediglich als anfechtbar, nicht aber als nichtig anzusehen sind (so AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021 - 31 C 2231/20 WEG, IMR 2021, 512), ist zweifelhaft, bedarf aber hier keiner Entscheidung, weil die Kläger die Anfechtungsfrist nach § 45 S. 1 Alt. 1 WEG sämtlichst - auch die Kläger zu 1) bis 3) nach ihrem noch vor Zustellung der Klage vorgenommenen Parteiwechsel (s. dazu AG Wiesbaden, ZWE 2021, 336 = ZMR 2021, 528) - gewahrt haben.Sofern mittlerweile vertreten wird, dass Einladung und Durchführung einer sog. " Ein-Mann "-Versammlung lediglich zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse führe (vgl. etwa AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021 - 31 C 2231/20 WEG, IMR 2021, 512; AG Kaufbeuren, Urt. V. 09.09.2021 - 5 C 34/21 WEG, IMR 2021, 1338), schließt sich das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht an.
- AG Hamburg-St. Georg, 10.12.2021 - 980b C 12/21
Einladung zur Eigentümerversammlung ist Ausladung: Beschlüsse nichtig!
Ob daraufhin gefasste Beschlüsse lediglich als anfechtbar, nicht aber als nichtig anzusehen sind (so AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021 - 31 C 2231/20 WEG, IMR 2021, 512), ist zweifelhaft, bedarf aber hier keiner Entscheidung, weil die Kläger die Anfechtungsfrist nach § 45 S. 1 Alt. 1 WEG sämtlichst - auch die Kläger zu 1) bis 3) nach ihrem noch vor Zustellung der Klage vorgenommenen Parteiwechsel (s. dazu AG Wiesbaden, ZWE 2021, 336 = ZMR 2021, 528) - gewahrt haben.