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AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 213/19 |
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AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 254 Ds 213/19 (https://dejure.org/2021,2267)
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Starfbefehl, Verfahren nach § 408a StPO, Rücknahme des Einspruchs, zusätzliche Verfahrensgebühr
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Nürnberg, 20.05.2009 - 2 Ws 132/09
Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Erledigungsgebühr auf Grund des Abratens von …
Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 213/19
Sofern ein Verteidiger den Angeklagten dahingehend berät, gegen einen Strafbefehl nach § 408 a StPO keinen Einspruch einzulegen, entsteht diese unstreitig nicht (u, a. OLG Nürnberg, 20.05.2009 - 2 Ws 132/09). - OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06
Berücksichtigung von Überzahlungen der gesetzlicher Gebühren bei der Bewilligung …
Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 213/19
Dasselbe gilt für das Entfallen von Fortsetzungsterminen (OLG Köln, AGS 2006, 339). - OLG Frankfurt, 10.02.2012 - 2 Ws 177/11
Voraussetzungen für Gebühr nach Nr. 4141 VV-RVG
Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 213/19
Auch in den Konstellationen, in denen ein Hauptverhandlungstermin bereits stattgefunden hat, ausgesetzt wurde und nur durch Rücknahme des Rechtsmittels der neu anberaumte Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird, entsteht die Gebühr nach VV 4141 RVG nicht (OLG Frankfurt. Beschl. v. 05.03.2011, 2 Ws 177/11). - AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 231/19
Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einspruch gegen den Strafbefehl, Rücknahme
Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 213/19
254 Ds 231/19.