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AG Berlin-Wedding, 05.12.2011 - 22a C 242/11 |
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AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - 22a C 242/11 (https://dejure.org/2011,45013)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 565 BGB bei einer Vermietung durch eine gemeinnützige GmbH; Räumungsklage hinsichtlich der Rückgabe einer Mietwohnung wegen Zahlungsverzuges mit der Miete
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Eintritt des Vermieters in Mietverhältnis bei fremdnütziger Zwischenvermietung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit des § 565 BGB bei einer Vermietung durch eine gemeinnützige GmbH; Räumungsklage hinsichtlich der Rückgabe einer Mietwohnung wegen Zahlungsverzuges mit der Miete
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Genießt gemeinnütziger Verein einen höheren Mieterschutz?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 05.12.2011 - 22a C 242/11
Das Bundesverfassungsgericht habe die gegen den Gleichheitssatz verstoßende Schlechterstellung des Endmieters bei einer gewerblichen Zwischenvermietung im Verhältnis zu einem Mieter, der direkt vom Eigentümer mietet, gesehen (BVerfG, NJW 1991, 2272 ). - BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 278/95
Kündigungsschutz bei Vermietung einer Wohnung an einen Verein
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 05.12.2011 - 22a C 242/11
Entsprechend wird auch in der Rechtsprechung eine analoge Anwendung von § 565 BG ganz überwiegend abgelehnt (BGH v. 03.07.1996 - VIII ZR 278/95 -NJW 1996, 2826; BayObLG München RE-Miet 6/94- NJW-RR 1996, 76 -79). - BayObLG, 30.08.1995 - REMiet 6/94
Weitervermietung einer Wohnung vom Arbeitgeber an eine betriebsangehörige Person
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 05.12.2011 - 22a C 242/11
Entsprechend wird auch in der Rechtsprechung eine analoge Anwendung von § 565 BG ganz überwiegend abgelehnt (BGH v. 03.07.1996 - VIII ZR 278/95 -NJW 1996, 2826; BayObLG München RE-Miet 6/94- NJW-RR 1996, 76 -79).