Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 4 - Wechsel der Vertragsparteien (§§ 563 - 567b) |
(1) 1Soll der Mieter nach dem Mietvertrag den gemieteten Wohnraum gewerblich einem Dritten zu Wohnzwecken weitervermieten, so tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein. 2Schließt der Vermieter erneut einen Mietvertrag zur gewerblichen Weitervermietung ab, so tritt der Mieter anstelle der bisherigen Vertragspartei in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit dem Dritten ein.
(2) Die §§ 566a bis 566e gelten entsprechend.
(3) Eine zum Nachteil des Dritten abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
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Rechtsprechung zu § 565 BGB
185 Entscheidungen zu § 565 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
§ 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 15.01.2016 - 8 O 258/15
- OLG Frankfurt, 23.09.2016 - 2 U 19/16
Gewerbliches Zwischenmietverhältnis bei Weitervermietung als Werkswohnung
- BGH, 17.12.2025 - VIII ZR 56/25
Mietpreisbremse gilt nicht mehr nach freiwilliger Mietsenkung
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin II, 11.02.2025 - 63 S 141/24
Gewerbliche Zwischenvermietung bei Einverständnis mit Eigennutzung und ...
- LG Berlin II, 11.02.2025 - 63 S 141/24
- KG, 18.09.2024 - 8 U 40/24
Anwendbarkeit des Wohnraummietrechts auf Verträge mit juristischen Personen
- OLG Düsseldorf, 04.08.2026 - 6 Kart 2/26
- OLG Hamburg, 20.07.2023 - 4 U 16/23
Anforderungen an die gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum
- AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
Mietminderungsrecht bei Bettwanzenbefall; Zahlungsverzug nach Vermieterwechsel
- KG, 06.01.2014 - 8 U 83/13
Wohnraummiete: Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung über die gewerbliche ...
Querverweise
Auf § 565 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)