Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 4 - Wechsel der Vertragsparteien (§§ 563 - 567b) |
1Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalendermonat bezieht, in welchem der Mieter von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt. 2Erlangt der Mieter die Kenntnis nach dem 15. Tag des Monats, so ist das Rechtsgeschäft auch wirksam, soweit es sich auf die Miete für den folgenden Kalendermonat bezieht. 3Ein Rechtsgeschäft, das nach dem Übergang des Eigentums vorgenommen wird, ist jedoch unwirksam, wenn der Mieter bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts von dem Übergang des Eigentums Kenntnis hat.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
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Rechtsprechung zu § 566c BGB
34 Entscheidungen zu § 566c BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 07.11.2023 - 2 U 115/22
Kein Zahlungsverzug des Mieters bei Ausbleiben von Spendengeldern zur Begleichung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.11.2025 - XII ZR 106/23
Ernstliche gewollte Rechtsgeschäfte bei Wahl einer bestimmten zivilrechtlichen ...
- BGH, 19.11.2025 - XII ZR 106/23
- OLG Brandenburg, 01.04.2025 - 3 U 82/23
Bereicherungsansprüche wegen den Ertragswert steigernden Investitionen bezogen ...
- BGH, 17.12.2025 - VIII ZR 56/25
Mietpreisbremse gilt nicht mehr nach freiwilliger Mietsenkung
- OLG Hamm, 24.08.2016 - 30 U 61/16
Schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen eines Mieters an einen erbbauberechtigten ...
- OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 13 U 273/18
Schuldbefreiende Wirkung der Leistung eines Drittschuldners im Rahmen einer ...
Zum selben Verfahren:
- LG Heilbronn, 29.11.2018 - 2 O 271/18
Zwangsverwaltung Hausgrundstück - Mietzahlung durch Drittschuldner - ...
- OLG Stuttgart, 25.04.2019 - 13 U 273/18
- LG Heilbronn, 29.11.2018 - 2 O 271/18
- AG Berlin-Charlottenburg, 21.07.2014 - 213 C 62/14
Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung: Wirksamkeit einer Vorausverfügung ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 01.10.2014 - 63 S 271/14
Wann ist die Vereinbarung einer Einmalzahlung für gesamte Mietdauer beachtlich?
- LG Berlin, 01.10.2014 - 63 S 271/14
Querverweise
Auf § 566c BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
- Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
- § 578 (Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume)
- Landpachtvertrag
- § 593b (Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Dauerwohnrecht
- § 37 (Vermietung)