Hier: WEG in der seit 01.12.2020 geltenden Fassung | Zur vorherigen Fassung
Deutschland

Wohnungseigentumsgesetz
(Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht)

Gesetz vom 15.03.1951 (BGBl. I S. 175)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 411) m.W.v. 01.01.2024

Teil 1
Abschnitt 1

§ 1 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

§ 2 Arten der Begründung

§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum

§ 4 Formvorschriften

§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums

§ 7 Grundbuchvorschriften

§ 8 Teilung durch den Eigentümer

§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher

Abschnitt 3

§ 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9b Vertretung

Abschnitt 4

§ 10 Allgemeine Grundsätze

§ 11 Aufhebung der Gemeinschaft

§ 12 Veräußerungsbeschränkung

§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum

§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

§ 15 Pflichten Dritter

§ 16 Nutzungen und Kosten

§ 17 Entziehung des Wohnungseigentums

§ 18 Verwaltung und Benutzung

§ 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

§ 20 Bauliche Veränderungen

§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen

§ 22 Wiederaufbau

§ 23 Wohnungseigentümerversammlung

§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift

§ 25 Beschlussfassung

§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters

§ 26a Zertifizierter Verwalter

§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

§ 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht

§ 29 Verwaltungsbeirat

Abschnitt 5

§ 30 Wohnungserbbaurecht

Teil 2

§ 31 Begriffsbestimmungen

§ 32 Voraussetzungen der Eintragung

§ 33 Inhalt des Dauerwohnrechts

§ 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten

§ 35 Veräußerungsbeschränkung

§ 36 Heimfallanspruch

§ 37 Vermietung

§ 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis

§ 39 Zwangsversteigerung

§ 40 Haftung des Entgelts

§ 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte

§ 42 Belastung eines Erbbaurechts

Teil 3

§ 43 Zuständigkeit

§ 44 Beschlussklagen

§ 45 Fristen der Anfechtungsklage

Teil 4

§ 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung

§ 47 Auslegung von Altvereinbarungen

§ 48 Übergangsvorschriften

§ 49 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse

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