Wohnungseigentumsgesetz
| Teil 1 - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30) |
| Abschnitt 5 - Wohnungserbbaurecht (§ 30) |
(1) Steht ein Erbbaurecht mehreren gemeinschaftlich nach Bruchteilen zu, so können die Anteile in der Weise beschränkt werden, daß jedem der Mitberechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf Grund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird (Wohnungserbbaurecht, Teilerbbaurecht).
(2) Ein Erbbauberechtigter kann das Erbbaurecht in entsprechender Anwendung des § 8 teilen.
(3) 1Für jeden Anteil wird von Amts wegen ein besonderes Erbbaugrundbuchblatt angelegt (Wohnungserbbaugrundbuch, Teilerbbaugrundbuch). 2Im übrigen gelten für das Wohnungserbbaurecht (Teilerbbaurecht) die Vorschriften über das Wohnungseigentum (Teileigentum) entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.12.2020 | Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) | 16.10.2020 |
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Rechtsprechung zu § 30 WEG
103 Entscheidungen zu § 30 WEG in unserer Datenbank:
- OLG München, 17.05.2021 - 34 Wx 101/21
Genehmigungsvorbehalt für die Aufteilung des Erbbaurechts in Wohnungs- und ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 2 S 45.18
Genehmigung im Rahmen einer Gebietserhaltungsverordnung / ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 17.09.2018 - 19 L 175.18
Zuständigkeit des Bezirksamtes hinsichtlich des Aufstellungsbeschlusses zum ...
- VG Berlin, 17.09.2018 - 19 L 175.18
- VG München, 07.12.2017 - M 10 K 16.3769
Rechtswidriger Herstellungsbeitragsbescheid
- VG München, 26.07.2018 - M 10 K 16.3777
Ausschlussfrist für einen Abwasserbeseitigungsbeitrag
- OLG Schleswig, 01.03.2024 - 19 U 25/24
Zur Abgrenzung der Begriffe "Wohnung" und "Einfamilienhaus" i.S.d. §§ 656a, 656c ...
- BGH, 14.03.2017 - VIII ZR 50/16
Betriebskostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung: Geltendmachung ...
- OLG München, 23.07.2015 - 34 Wx 139/15
Eintragungsfähigkeit der Regelung über Abführungs- und Einzelaufstellungspflicht ...
- VG München, 26.07.2018 - M 10 K 16.3771
Maßstabwechsel bei Kommunalabgaben
- VG München, 26.07.2018 - M 10 K 16.3864
Wechsel des Beitragsmaßstabs
Querverweise
Auf § 30 WEG verweisen folgende Vorschriften:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Ergänzende Bestimmungen
- § 46 (Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung)
Redaktionelle Querverweise zu § 30 WEG:
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- I. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts
- 1. Gesetzlicher Inhalt
- §§ 1 ff.
- II. Grundbuchvorschriften
- § 14