(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, daß demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht).
(2) Das Erbbaurecht kann auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache bleibt.
(3) Die Beschränkung des Erbbaurechts auf einen Teil eines Gebäudes, insbesondere ein Stockwerk ist unzulässig.
(4) 1Das Erbbaurecht kann nicht durch auflösende Bedingungen beschränkt werden. 2Auf eine Vereinbarung, durch die sich der Erbbauberechtigte verpflichtet, beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen das Erbbaurecht aufzugeben und seine Löschung im Grundbuch zu bewilligen, kann sich der Grundstückseigentümer nicht berufen.
Rechtsprechung zu § 1 ErbbauRG
258 Entscheidungen zu § 1 ErbbauRG in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Wx 128/13
Zulässigkeit eines Nachbarerbbaurechts
- OLG Hamm, 14.08.2019 - 15 W 284/19
Unzulässigkeit eines Erbbaurechts
- BGH, 19.12.2014 - V ZR 81/14
Berücksichtigung der Billigkeitsschranke des § 9a ErbbauRG bei der aus einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 27.02.2014 - 5 U 118/13
Anpassung eines vertraglich vereinbarten Erbbauzinses; Kauf eines sich auf ...
- OLG Hamm, 27.02.2014 - 5 U 118/13
- OLG Hamm, 30.01.2019 - 15 W 320/18
Zulässigkeit der Zuschreibung des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks als ...
- FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
Veräußerung eines von einem Erbbaurecht entlasteten Grundstücks - Zur Rechtsnatur ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten ...
- BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
- OLG Hamm, 27.06.2013 - 22 U 165/12
Rechtsstellung des Grundstückseigentümers gegenüber einem ...
- OLG Schleswig, 03.08.2011 - 2 W 125/10
Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts; Teilbarkeit eines ...
- OLG Brandenburg, 09.07.2015 - 5 U 112/14
Erbbaurechtsvertrag: Rücktritt vor Eintragung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1 ErbbauRG:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Wohnungserbbaurecht
- § 30 (Wohnungserbbaurecht) (zu §§ 1 ff)
- Landesenteignungsgesetz (LEntG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 5 II (Umfang der Enteignung) (zu §§ 1 ff)