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Baden-Württemberg

Landesenteignungsgesetz

Gesetz vom 06.04.1982 (GBl. S. 97), in Kraft getreten am 01.08.1982

zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004 (GBl. S. 884) m.W.v. 01.03.2005

Erster Teil

§ 1Anwendungsbereich

§ 1aElektronische Kommunikation

§ 2Enteignungszweck

§ 3Gegenstand der Enteignung

§ 4Zulässigkeit der Enteignung

§ 5Umfang der Enteignung

§ 6Vorarbeiten auf Grundstücken

Zweiter Teil

§ 7Entschädigungsgrundsätze

§ 8Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter

§ 9Entschädigung für den Rechtsverlust

§ 10Entschädigung für andere Vermögensnachteile

§ 11Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten

§ 12Schuldübergang

§ 13Entschädigung in Geld

§ 14Entschädigung in Land

§ 15Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte

§ 16Härteausgleich

Dritter Teil
Verfahren (§§ 17 - 41)
1. Abschnitt

§ 17Enteignungsbehörde

§ 18Enteignungsantrag

§ 19Beteiligte

§ 20Entschädigung statt Wiedereinsetzung

§ 21Erforschung des Sachverhalts

§ 22Vorbereitung der mündlichen Verhandlung

§ 23Mündliche Verhandlung

§ 24Planfeststellung

§ 25Bindungswirkung des Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens

§ 26Verfügungs- und Veränderungssperre

§ 27Einigung

§ 28Entscheidung der Enteignungsbehörde

§ 29Enteignungsbeschluß

§ 30Verwendungsfrist

§ 31Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte

§ 32Ausführungsanordnung

§ 33Hinterlegung

§ 34Verteilungsverfahren

§ 35Aufhebung des Enteignungsbeschlusses

§ 36Vollstreckbare Titel

2. Abschnitt

§ 37Anordnung der vorzeitigen Besitzeinweisung

§ 38Wirkung der vorzeitigen Besitzeinweisung

3. Abschnitt

§ 39Gebühren und Auslagen

§ 40Aufwendungen der Beteiligten

4. Abschnitt

§ 41

Vierter Teil

§ 42Anspruch auf Rückenteignung

§ 43Entschädigung für Rückenteignung

Fünfter Teil

§ 44Angemessene Entschädigung

§ 45Ordnungswidrigkeiten

§ 46Anhängige Verfahren; ehrenamtliche Beisitzer

§ 47Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 48Änderung von Gesetzen

§ 49Inkrafttreten

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