Landesenteignungsgesetz
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 6) |
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__paste_bez____paste_norm__ Landesenteignungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/LEntG/__paste_norm__.html)
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Im Enteignungsverfahren und soweit in diesem Gesetz Schriftform angeordnet ist, findet § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes keine Anwendung.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Anpassung des Verwaltungsverfahrensrechts an die moderne elektronische Kommunikation und zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes (Elektronik-Anpassungsgesetz - EAnpG) vom 14.12.2004 (GBl. S. 884), in Kraft getreten am 01.03.2005.