Wohnungseigentumsgesetz
| Teil 1 - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30) |
| Abschnitt 2 - Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 - 9) |
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, daß mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist.
(2) Im Falle des Absatzes 1 gelten § 3 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3, § 4 Absatz 2 Satz 2 sowie die §§ 5 bis 7 entsprechend.
(3) Wer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den anderen Wohnungseigentümern anstelle des teilenden Eigentümers als Wohnungseigentümer, sobald ihm der Besitz an den zum Sondereigentum gehörenden Räumen übergeben wurde.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.12.2020 | Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) | 16.10.2020 |
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Rechtsprechung zu § 8 WEG
1.454 Entscheidungen zu § 8 WEG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 11.09.2026 - 14 W 77/24
Anforderungen an die Änderung der Teilungserklärung
- KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14
Grundbucheintragung: Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Vorratsteilung von ...
- BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem ...
- BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher ...
- KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
- OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 14 W 75/22
Erbbaurecht hindert Vollzug eines Teilungsantrags!
- OLG München, 24.08.2023 - 34 Wx 202/23
Vollzug einer Teilungserklärung für ein Grundstück, an dem ein Erbbaurecht ...
- OLG München, 15.06.2020 - 34 Wx 144/20
Zerlegung eines Miteigentumsanteil an einem Grundstück - Teilungsvertrag
- BGH, 17.09.2025 - V ZB 22/24
Eintritt der Bindungswirkung § 878 BGB bei Teilung in Wohnungs-/Teileigentum
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 13.05.2024 - 20 W 65/24
Zeitpunkt des Eintritts der Bindungswirkung entsprechend § 878 BGB bei der ...
- OLG Frankfurt, 13.05.2024 - 20 W 65/24
§ 8 WEG in Nachschlagewerken
- § 8 WEG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Teilungserklärung
Querverweise
Auf § 8 WEG verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 2. Grundbuchsachen
- § 76 (Wohnungs- und Teileigentum)