Wohnungseigentumsgesetz
| Teil 1 - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30) |
| Abschnitt 2 - Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 - 9) |
(1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen:
| 1. | von Amts wegen, wenn die Sondereigentumsrechte gemäß § 4 aufgehoben werden; | |
| 2. | auf Antrag des Eigentümers, wenn sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer Person vereinigen. |
(2) Ist ein Wohnungseigentum selbständig mit dem Rechte eines Dritten belastet, so werden die allgemeinen Vorschriften, nach denen zur Aufhebung des Sondereigentums die Zustimmung des Dritten erforderlich ist, durch Absatz 1 nicht berührt.
(3) Werden die Wohnungsgrundbücher geschlossen, so wird für das Grundstück ein Grundbuchblatt nach den allgemeinen Vorschriften angelegt; die Sondereigentumsrechte erlöschen, soweit sie nicht bereits aufgehoben sind, mit der Anlegung des Grundbuchblatts.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.12.2020 | Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) | 16.10.2020 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 9 WEG
61 Entscheidungen zu § 9 WEG in unserer Datenbank:
- AG Kassel, 11.11.2021 - 800 C 1850/21
Wer muss Jahresabrechnung erstellen: Abberufener oder neuer Verwalter?
- BGH, 15.06.2023 - V ZB 5/22
Dingliches Vorkaufsrecht an einem Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
Zustimmungserfordernis des dinglich Berechtigten bei Teilveräußerung eines ...
- OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
- OLG Karlsruhe, 11.09.2026 - 14 W 77/24
Anforderungen an die Änderung der Teilungserklärung
- AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22
Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung nur bei besonderem Anlass!
- LG Dresden, 25.11.2022 - 2 S 98/22
Neu entstandene WEG haftet nicht für eine davor untergegangene WEG
- LG Frankfurt/Main, 10.10.2024 - 13 S 612/23
WEG will Wohnungseigentum entziehen: Abmahnung muss Konsequenz verdeutlichen
- OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 5 W 62/24
Antrag auf Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung für eine noch ...
- OVG Hamburg, 12.05.2022 - 2 Bs 50/22
Anordnung einer Auskunfts- und Vorlageverpflichtung
- OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
Nachträgliche Genehmigung der Verfahrensführung durch die Hausverwaltung einer ...
Querverweise
Auf § 9 WEG verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 2. Grundbuchsachen
- § 76 (Wohnungs- und Teileigentum)