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   OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21   

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https://dejure.org/2022,48809
OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21 (https://dejure.org/2022,48809)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.01.2022 - 15 W 3950/21 (https://dejure.org/2022,48809)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 15 W 3950/21 (https://dejure.org/2022,48809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Aufhebung des Sondereigentums, Zwischenverfügung, Sondernutzungsrecht, Miteigentumsanteil, Vorkaufsberechtigtem, Ausübung des Vorkaufsrechts, Persönliches Vorkaufsrecht, Dingliches Vorkaufsrecht, Vorkaufsrechten, Aufteilungsplan, Grundbuchamt, Eintragungshindernis, ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 9 Abs. 2; BGB §§ 876, 877, 1098
    Zustimmung des dinglich Vorkaufsberechtigten zur Aufhebung des Sondereigentums insgesamt oder an veräußertem unbebautem Grundstücksteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.2014 - V ZR 18/13

    Vorkaufsrecht an einem Erbbaugrundstück mit einer Eigentumswohnanlage: Begründung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
    Demgemäß erwirbt der Vorkaufsberechtigte bei der Ausübung seines dinglichen Vorkaufsrechts den dem Veräußerer zustehenden Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück (§ 6 Abs. 1 WEG; s.a. BGH, NJW 2014, 3024, 3026), verbunden mit dem Sondereigentum an der betreffenden Wohnung.
  • OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16

    Zustimmungswiderruf des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
    Der Wert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung bemisst sich regelmäßig nach dem Schwierigkeitsgrad der Hindernisbeseitigung (vgl. BayObLG, Rpfleger 2002, 260, juris, Rn. 18; OLG München, NotBZ 2017, 110 juris Rn. 25; Rpfleger 2017, 203, juris Rn. 33).
  • KG, 25.10.2011 - 1 W 479/11

    Wohnungseigentum: Abtrennung und Veräußerung einer Teilfläche eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
    Vorliegend ist beabsichtigt, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums vom Wohnungs- bzw. Teileigentum zu lösen, d.h. das Sondereigentum im Rahmen der Abveräußerung eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums aufzuheben, wodurch sich rechtlich der Inhalt des Belastungsgegenstandes ändert, was die Zustimmung erforderlich macht (vgl. Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, zu § 9 Rn. 9 ff. und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.1985 - 3 Ws 210/85, BeckRS 1985, 30896949, zitiert nach beck-online und KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2011 - 1 W 479-480/11- juris).
  • OLG München, 27.09.2016 - 34 Wx 235/16

    Geschäftsunfähigkeit bei Erklärung der Auflassung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
    Der Wert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung bemisst sich regelmäßig nach dem Schwierigkeitsgrad der Hindernisbeseitigung (vgl. BayObLG, Rpfleger 2002, 260, juris, Rn. 18; OLG München, NotBZ 2017, 110 juris Rn. 25; Rpfleger 2017, 203, juris Rn. 33).
  • OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07

    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
    Denn hiervon ist sachenrechtlich die Zuordnung der dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordneten Flächen betroffen (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1986, 444, 446; ZfIR 2008, 115, 116).
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 183/01

    Erlöschen der Auflassungsvormerkung bei Eintragung der Auflassung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
    Der Wert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung bemisst sich regelmäßig nach dem Schwierigkeitsgrad der Hindernisbeseitigung (vgl. BayObLG, Rpfleger 2002, 260, juris, Rn. 18; OLG München, NotBZ 2017, 110 juris Rn. 25; Rpfleger 2017, 203, juris Rn. 33).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
    Denn hiervon ist sachenrechtlich die Zuordnung der dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordneten Flächen betroffen (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1986, 444, 446; ZfIR 2008, 115, 116).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.1985 - 3 W 210/85

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
    Vorliegend ist beabsichtigt, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums vom Wohnungs- bzw. Teileigentum zu lösen, d.h. das Sondereigentum im Rahmen der Abveräußerung eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums aufzuheben, wodurch sich rechtlich der Inhalt des Belastungsgegenstandes ändert, was die Zustimmung erforderlich macht (vgl. Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, zu § 9 Rn. 9 ff. und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.1985 - 3 Ws 210/85, BeckRS 1985, 30896949, zitiert nach beck-online und KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2011 - 1 W 479-480/11- juris).
  • BayObLG, 19.01.1973 - BReg. 2 Z 74/72
    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
    Wird das Grundstück, auf das sich das subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht bezieht, geteilt, so verbleibt das Vorkaufsrecht nicht ohne weiteres allein bei dem Stammgrundstück, sondern besteht grundsätzlich für die Teile des Grundstücks fort (vgl. BayObLGZ 1973, 21, 24).
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