Wohnungseigentumsgesetz
| Teil 1 - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30) |
| Abschnitt 2 - Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 - 9) |
(1) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums ist die Einigung der Beteiligten über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich.
(2) 1Die Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form. 2Sondereigentum kann nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung eingeräumt oder aufgehoben werden.
(3) Für einen Vertrag, durch den sich ein Teil verpflichtet, Sondereigentum einzuräumen, zu erwerben oder aufzuheben, gilt § 311b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) vom 23.07.2002
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2002 | Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) | 23.07.2002 |
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Rechtsprechung zu § 4 WEG
339 Entscheidungen zu § 4 WEG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - 3 Wx 59/22
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts Erklärungen in einer ...
- KG, 10.03.2023 - 1 W 509/22
Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten: ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
Voraussetzungen der grundbuchlichen Vollziehung der Aufteilung eines Grundstücks ...
- KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
- OLG Frankfurt, 13.05.2024 - 20 W 65/24
Zeitpunkt des Eintritts der Bindungswirkung entsprechend § 878 BGB bei der ...
- LG Frankfurt/Main, 04.05.2022 - 9 S 11/20
Anspruch auf Kellerausbau eines Wohnungseigentümers
- OLG Karlsruhe, 28.03.2024 - 14 W 104/23
Fortwirkung der Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers bei der ...
- OLG München, 24.08.2023 - 34 Wx 202/23
Vollzug einer Teilungserklärung für ein Grundstück, an dem ein Erbbaurecht ...
- OLG Düsseldorf, 02.12.2016 - 25 Wx 95/14
Verfahren bei Berichtigung einer versehentlichen Falschbezeichnung im Grundbuch
- LG München I, 26.06.2019 - 1 S 5268/18
Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich
- LG Koblenz, 30.01.2025 - 2 S 26/24
WEG-Streit über Zutritt zu Technikraum, Flur und Treppenhaus
Querverweise
Auf § 4 WEG verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 2. Grundbuchsachen
- § 76 (Wohnungs- und Teileigentum)
Redaktionelle Querverweise zu § 4 WEG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
- § 925 I (Auflassung) (zu § 4 II 1)