Wohnungseigentumsgesetz
| Teil 2 - Dauerwohnrecht (§§ 31 - 42) |
(1) 1Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, daß derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluß des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen (Dauerwohnrecht). 2Das Dauerwohnrecht kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, sofern die Wohnung wirtschaftlich die Hauptsache bleibt.
(2) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, daß derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluß des Eigentümers nicht zu Wohnzwecken dienende bestimmte Räume in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu nutzen (Dauernutzungsrecht).
(3) Für das Dauernutzungsrecht gelten die Vorschriften über das Dauerwohnrecht entsprechend.
berechtigten § 35Veräußerungs-
beschränkung § 36Heimfallanspruch § 37Vermietung § 38Eintritt in das Rechtsverhältnis § 39Zwangsversteigerung § 40Haftung des Entgelts § 41Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte § 42Belastung eines Erbbaurechts
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Rechtsprechung zu § 31 WEG
157 Entscheidungen zu § 31 WEG in unserer Datenbank:
- BFH, 27.10.2025 - II R 36/22
Dauernutzungsrecht als wirtschaftliche Einheit nach dem BewG
Zum selben Verfahren:
- BFH, 12.01.2022 - II R 11/20
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17
Vornahme eine Zurechnungsfortschreibung nach § 22 Abs. 2 BewG des Einheitswerts ...
- FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2022 - 3 K 3113/17
Bestreiten des Vorliegens einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit ...
- BFH, 12.01.2022 - II R 11/20
- FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18
Grunderwerbsteuer
- BGH, 06.12.2018 - V ZB 94/16
Grundbuchsache: Anwendbare Vorschriften auf die Bestellung eines Nießbrauchs an ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16
Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht
- OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16
- OLG Karlsruhe, 16.12.2022 - 14 U 49/21
Beschränkung von Feststellungsklage auf einzelne Streitpunkte bei schwieriger ...
- FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 5 K 2500/21
Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Übernahme der einem Dritten ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 22.10.2025 - II R 32/22
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht
- BFH, 22.10.2025 - II R 32/22
Querverweise
Auf § 31 WEG verweisen folgende Vorschriften:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Dauerwohnrecht
- § 42 (Belastung eines Erbbaurechts)
Redaktionelle Querverweise zu § 31 WEG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Dienstbarkeiten
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
- § 1093 (Wohnungsrecht) (zu §§ 31 ff)