Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 3 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 - 1093) |
(1) 1Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. 2Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.
(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
Rechtsprechung zu § 1093 BGB
700 Entscheidungen zu § 1093 BGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642
Beschwerde, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Antragsbefugnis, ...
Zum selben Verfahren:
- VG Regensburg, 17.02.2022 - RO 7 S 22.120
Nachbarlicher Eilrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Säge in Maschinenhalle, ...
- VG Regensburg, 17.02.2022 - RO 7 S 22.120
- KG, 08.01.2019 - 1 W 344/18
Grundbucheintragung: Eintragung von Wohnungsrechten zugunsten des Eigentümers und ...
- BGH, 11.03.2016 - V ZR 208/15
Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer ...
- OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/19
Vertragliche Vereinbarung über die Auferlegung von Kosten als dinglicher Inhalt ...
- OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
Vereinbarung einer Kostentragung des Eigentümers als dinglicher Inhalt des ...
- BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18
Anspruch des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Nutzung einer ...
- ...durch Grundstückseigentümer OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
Wohnungsrecht - Tragung Verbrauchs- und Instandhaltungskosten
- AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
- AG Hamburg, 31.08.2016 - 49 C 62/16
Lebenslanges Wohnrecht: Anspruch des Wohnrechtsinhabers auf den Ersatz von ...
§ 1093 BGB in Nachschlagewerken
- § 1093 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Wohnungsrecht
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1093 BGB:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Dauerwohnrecht
- §§ 31 ff. (Begriffsbestimmungen)