Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 - 1067) |
1Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache sowie die Ansprüche des Nießbrauchers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. 2Die Vorschrift des § 548 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
forderung § 1047Lastentragung § 1048Nießbrauch an Grundstück mit Inventar § 1049Ersatz von Verwendungen § 1050Abnutzung § 1051Sicherheitsleistung § 1052Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung § 1053Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch § 1054Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung § 1055Rückgabepflicht des Nießbrauchers § 1056Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs § 1057Verjährung der Ersatzansprüche § 1058Besteller als Eigentümer § 1059Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung § 1059aÜbertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft § 1059bUnpfändbarkeit § 1059cÜbergang oder Übertragung des Nießbrauchs § 1059dMiet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs § 1059eAnspruch auf Einräumung des Nießbrauchs § 1060Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte § 1061Tod des Nießbrauchers § 1062Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör § 1063Zusammentreffen mit dem Eigentum § 1064Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen § 1065Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts § 1066Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers § 1067Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
Rechtsprechung zu § 1057 BGB
17 Entscheidungen zu § 1057 BGB in unserer Datenbank:
- LG Bremen, 22.05.2012 - 3 O 1040/10
Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Betreuer wegen Verschlechterung ...
- BGH, 19.12.2001 - XII ZR 233/99
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen ...
- BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 203/91
Kurze Verjährung für Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung einer zur Probe ...
- BGH, 03.04.1974 - IV ZR 149/72
Anforderungen an die Auslegung eines Übergabevertrags, Ehevertrags und ...
- BGH, 18.02.1964 - VI ZR 260/62
Verjährung von bei einer Probefahrt entstandenen Schadensersatzansprüchen
- OLG Celle, 11.06.2001 - 4 U 9/01
Beendigung des Erbbaurechts: Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen ...
- OLG Celle, 30.05.2001 - 2 U 174/00
Kleingartenpacht: Verjährung von Entschädigungsansprüchen eines ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 5 S 1990/87
Schadensersatz für Straßenschäden; zur Umdeutung eines formnichtigen ...
- BAG, 11.04.1984 - 7 AZR 115/81
Verjährungsfristen bei Gebrauchsüberlassungen im Rahmen eines ...
- OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
Verfahren wegen Löschung von Nießbrauch
Querverweise
Auf § 1057 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Dienstbarkeiten
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
- § 1093 (Wohnungsrecht)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Dauerwohnrecht
- § 34 (Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten)