Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 - 1067) |
1Zur Bestellung des Nießbrauchs an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass diesem der Nießbrauch zustehen soll. 2Die Vorschriften des § 929 Satz 2, der §§ 930 bis 932 und der §§ 933 bis 936 finden entsprechende Anwendung; in den Fällen des § 936 tritt nur die Wirkung ein, dass der Nießbrauch dem Recht des Dritten vorgeht.
forderung § 1047Lastentragung § 1048Nießbrauch an Grundstück mit Inventar § 1049Ersatz von Verwendungen § 1050Abnutzung § 1051Sicherheitsleistung § 1052Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung § 1053Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch § 1054Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung § 1055Rückgabepflicht des Nießbrauchers § 1056Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs § 1057Verjährung der Ersatzansprüche § 1058Besteller als Eigentümer § 1059Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung § 1059aÜbertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft § 1059bUnpfändbarkeit § 1059cÜbergang oder Übertragung des Nießbrauchs § 1059dMiet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs § 1059eAnspruch auf Einräumung des Nießbrauchs § 1060Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte § 1061Tod des Nießbrauchers § 1062Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör § 1063Zusammentreffen mit dem Eigentum § 1064Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen § 1065Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts § 1066Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers § 1067Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
Rechtsprechung zu § 1032 BGB
27 Entscheidungen zu § 1032 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 53/20
Zu den Voraussetzungen für die Eintragung der Pfändung eines Erbteils im ...
- BGH, 06.12.2018 - V ZB 94/16
Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchs an einem im Erbbaugrundbuch eingetragenen ...
- VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.2279
(isolierte) Zwangsgeldandrohung, Vollstreckung einer bestandskräftigen ...
- VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung
- OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - 24 U 201/17
Ansprüche aus einem Leasingvertrag mit Restwertabrechnung; Schätzgutachten eines ...
- OLG München, 18.06.2018 - 30 U 2343/17
Echter Vertrag zugunsten Dritter
- VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.5382
Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung
- OLG Hamm, 19.01.2012 - 22 U 138/11
Ansprüche des Grundstückskäufers auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung von ...
- VG Gera, 29.09.2011 - 5 K 1607/10
Nießbrauchsberechtigter im Sinne des § 5 Abs. 2 AusglLeistG
- BGH, 29.04.1954 - IV ZR 152/53
Testamentsvollstreckung für Vermächtnis
§ 1032 BGB in Nachschlagewerken
- § 1032 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Nießbrauch
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1032 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Sachenrecht
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauch
- Nießbrauch an Rechten
- § 1075 I (Wirkung der Leistung)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
- § 898 (Gutgläubiger Erwerb) (zu § 1032 S. 2)