Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen (§§ 929 - 984) |
Untertitel 1 - Übertragung (§§ 929 - 936) |
Zitiervorschläge
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§ 929Einigung und Übergabe
§ 929aEinigung bei nicht eingetragenem Seeschiff
§ 930Besitzkonstitut
§ 931Abtretung des Herausgabeanspruchs
§ 932Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
§ 932aGutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe
§ 933Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
§ 934Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
§ 935Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
§ 936Erlöschen von Rechten Dritter
Rechtsprechung zu § 929 BGB
1.284 Entscheidungen zu § 929 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
Zum selben Verfahren:
- BGH, 16.12.2022 - V ZR 174/21
Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei einer Übereignung einer Gesamtheit von ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 19.04.2023 - 13 U 82/22
Investition in Krypto-Währungen (Bitcoin/Ethereum) aus Gefälligkeit
- OLG München, 05.04.2023 - 7 U 6538/20
Immobilienfonds, Anleger, Kaufvertrag, Gesellschaft, Gesellschafterversammlung, ...
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19
Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an ...
- BGH, 23.09.2022 - V ZR 148/21
Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 21.07.2021 - 9 U 90/21
Gutgläubiger Erwerb bei Zurückbehaltung des Kraftfahrzeugbriefs
- OLG Stuttgart, 21.07.2021 - 9 U 90/21
- BGH, 22.10.2021 - V ZR 225/19
Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen
Querverweise
Auf § 929 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Redaktionelle Querverweise zu § 929 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse