Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 - 1067) |
1Bei dem Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen sind der Nießbraucher und der Eigentümer einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sachen mitzuwirken. 2Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von beiden Teilen zu unterzeichnen; jeder Teil kann verlangen, dass die Unterzeichnung öffentlich beglaubigt wird. 3Jeder Teil kann auch verlangen, dass das Verzeichnis durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird. 4Die Kosten hat derjenige zu tragen und vorzuschießen, welcher die Aufnahme oder die Beglaubigung verlangt.
forderung § 1047Lastentragung § 1048Nießbrauch an Grundstück mit Inventar § 1049Ersatz von Verwendungen § 1050Abnutzung § 1051Sicherheitsleistung § 1052Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung § 1053Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch § 1054Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung § 1055Rückgabepflicht des Nießbrauchers § 1056Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs § 1057Verjährung der Ersatzansprüche § 1058Besteller als Eigentümer § 1059Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung § 1059aÜbertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft § 1059bUnpfändbarkeit § 1059cÜbergang oder Übertragung des Nießbrauchs § 1059dMiet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs § 1059eAnspruch auf Einräumung des Nießbrauchs § 1060Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte § 1061Tod des Nießbrauchers § 1062Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör § 1063Zusammentreffen mit dem Eigentum § 1064Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen § 1065Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts § 1066Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers § 1067Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
Rechtsprechung zu § 1035 BGB
10 Entscheidungen zu § 1035 BGB in unserer Datenbank:
- BFH, 25.11.2020 - II R 9/19
Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer: ...
- OLG Hamburg, 19.08.2015 - 2 U 16/13
Vermächtnis in Form eines Nießbrauchs an einer in den Nachlass fallenden ...
- BGH, 02.11.2001 - V ZR 264/00
Rechtsstellung des Nießbrauchers eines landwirtschaftlichen Betriebes; Aufgabe ...
- BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79
Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem ...
- RG, 02.03.1910 - I 124/09
Aktiengesellschaft Ersatzanspruch auf Verlangen bei Minderheit
- BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 317/56
- OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 26 SchH 1/15
Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung
- OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09
Internationaler Transportvertrag: Vereinbarung über den Ort des ...
- FG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 10 K 145/99
Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines dinglichen ...
- OLG Brandenburg, 01.10.2009 - 5 U 142/08
Absicherung eines Wegerechts durch eine Grunddienstbarkeit: Anforderung an einen ...
Querverweise
Auf § 1035 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Gesetzliches Güterrecht
- § 1377 (Verzeichnis des Anfangsvermögens)
Redaktionelle Querverweise zu § 1035 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 129 (Öffentliche Beglaubigung) (zu § 1035 S. 2)