Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)   
   Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093)   
   Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089)   
   Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 - 1067)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 1034
Feststellung des Zustands

1Der Nießbraucher kann den Zustand der Sache auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2Das gleiche Recht steht dem Eigentümer zu.

§ 1030Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen § 1031Erstreckung auf Zubehör § 1032Bestellung an beweglichen Sachen § 1033Erwerb durch Ersitzung § 1034Feststellung des Zustands § 1035Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis § 1036Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs § 1037Umgestaltung § 1038Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk § 1039Übermäßige Fruchtziehung § 1040Schatz § 1041Erhaltung der Sache § 1042Anzeigepflicht des Nießbrauchers § 1043Ausbesserung oder Erneuerung § 1044Duldung von Ausbesserungen § 1045Versicherungspflicht des Nießbrauchers § 1046Nießbrauch an der Versicherungs-
forderung
§ 1047Lastentragung § 1048Nießbrauch an Grundstück mit Inventar § 1049Ersatz von Verwendungen § 1050Abnutzung § 1051Sicherheitsleistung § 1052Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung § 1053Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch § 1054Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung § 1055Rückgabepflicht des Nießbrauchers § 1056Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs § 1057Verjährung der Ersatzansprüche § 1058Besteller als Eigentümer § 1059Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung § 1059aÜbertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft § 1059bUnpfändbarkeit § 1059cÜbergang oder Übertragung des Nießbrauchs § 1059dMiet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs § 1059eAnspruch auf Einräumung des Nießbrauchs § 1060Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte § 1061Tod des Nießbrauchers § 1062Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör § 1063Zusammentreffen mit dem Eigentum § 1064Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen § 1065Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts § 1066Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers § 1067Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
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