Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 - 1067) |
Hat der bisherige Berechtigte das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so sind nach der Übertragung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566 bis 566e, 567a und 567b entsprechend anzuwenden.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
forderung § 1047Lastentragung § 1048Nießbrauch an Grundstück mit Inventar § 1049Ersatz von Verwendungen § 1050Abnutzung § 1051Sicherheitsleistung § 1052Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung § 1053Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch § 1054Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung § 1055Rückgabepflicht des Nießbrauchers § 1056Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs § 1057Verjährung der Ersatzansprüche § 1058Besteller als Eigentümer § 1059Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung § 1059aÜbertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft § 1059bUnpfändbarkeit § 1059cÜbergang oder Übertragung des Nießbrauchs § 1059dMiet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs § 1059eAnspruch auf Einräumung des Nießbrauchs § 1060Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte § 1061Tod des Nießbrauchers § 1062Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör § 1063Zusammentreffen mit dem Eigentum § 1064Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen § 1065Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts § 1066Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers § 1067Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
Rechtsprechung zu § 1059d BGB
13 Entscheidungen zu § 1059d BGB in unserer Datenbank:
- AG Mönchengladbach, 28.08.2019 - 35 C 202/17
Wie tritt der Nießbrauchsberechtigte in den Mietvertrag ein?
- BGH, 12.07.2017 - XII ZR 26/16
Gewerberaummiete: Fehlende Identität zwischen Vermieter und Veräußerer bei ...
- LG Lübeck, 10.03.2022 - 14 S 84/21
Übergang eines Mietverhältnisses: Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 566 ...
- LG Aachen, 18.02.2021 - 2 S 244/19
Bei Veräußerung unter gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs bleibt ...
- LG Kiel, 13.08.2010 - 6 O 28/10
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit: Unterlassungsdienstbarkeit in Form eines ...
- OLG Frankfurt, 15.07.2002 - 20 W 478/01
Grundeigentum: Gutgläubiger Eigentumserwerb an einem wegen Nichtmitübertragung ...
- OLG Jena, 11.01.2006 - 4 U 967/04
Verpflichtung zur Abgabe von Erklärungen zur Grundbuchberichtigung; Eintragung ...
- BayObLG, 20.06.1983 - BReg. 2 Z 24/83
Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit
- LG Verden, 20.02.2009 - 1 T 176/08
- OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 91/12
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Übertragbarkeit eines Rechts auf ...