Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 - 1067) |
(1) 1Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs, so kann der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verfügen. 2Er hat für den gewöhnlichen Abgang sowie für die nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ausscheidenden Stücke Ersatz zu beschaffen; die von ihm angeschafften Stücke werden mit der Einverleibung in das Inventar Eigentum desjenigen, welchem das Inventar gehört.
(2) Übernimmt der Nießbraucher das Inventar zum Schätzwert mit der Verpflichtung, es bei der Beendigung des Nießbrauchs zum Schätzwert zurückzugewähren, so findet die Vorschrift des § 582a entsprechende Anwendung.
forderung § 1047Lastentragung § 1048Nießbrauch an Grundstück mit Inventar § 1049Ersatz von Verwendungen § 1050Abnutzung § 1051Sicherheitsleistung § 1052Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung § 1053Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch § 1054Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung § 1055Rückgabepflicht des Nießbrauchers § 1056Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs § 1057Verjährung der Ersatzansprüche § 1058Besteller als Eigentümer § 1059Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung § 1059aÜbertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft § 1059bUnpfändbarkeit § 1059cÜbergang oder Übertragung des Nießbrauchs § 1059dMiet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs § 1059eAnspruch auf Einräumung des Nießbrauchs § 1060Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte § 1061Tod des Nießbrauchers § 1062Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör § 1063Zusammentreffen mit dem Eigentum § 1064Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen § 1065Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts § 1066Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers § 1067Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
Rechtsprechung zu § 1048 BGB
15 Entscheidungen zu § 1048 BGB in unserer Datenbank:
- AG Hamburg, 31.08.2016 - 49 C 62/16
Lebenslanges Wohnrecht: Anspruch des Wohnrechtsinhabers auf den Ersatz von ...
- FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
Unternehmensnachfolge: Nießbrauch weiterhin kritisch zu sehen
- BGH, 18.11.1974 - VIII ZR 236/73
Verfügungsbefugnis des Nießbrauchers über ein Unternehmen - Wirksamkeit einer ...
- BFH, 09.06.1967 - III 218/63
Abzugsfähigkeit neutraler Schulden und Lasten bei der Vermögensabgabeveranlagung ...
- BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines ...
- OLG München, 24.11.2005 - 6 U 5627/04
Vormundschafts- und Betreuungsrecht
- LG Düsseldorf, 15.10.2014 - 11 O 315/12
Fiktion eines bestehenden Nießbrauchrechts an der Zwangsverwaltung unterliegenden ...
- BGH, 26.01.2012 - IX ZB 111/10
Forderungseinzug nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Nachtragsverteilung
- OLG Köln, 22.03.2002 - 19 U 111/01
Bewertung eines Wohnungsrechts, sittenwidrige Schädigung des ...
- OLG Brandenburg, 15.08.2012 - 4 U 175/11
Schenkungswiderruf wegen groben Undanks bei Beleidigungen
Querverweise
Auf § 1048 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 219 (Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 8. November 1985 zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts)