Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 - 1067) |
(1) Steht ein Nießbrauch einer juristischen Person zu, so ist er nach Maßgabe der folgenden Vorschriften übertragbar:
1. | Geht das Vermögen der juristischen Person auf dem Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen über, so geht auch der Nießbrauch auf den Rechtsnachfolger über, es sei denn, dass der Übergang ausdrücklich ausgeschlossen ist. | |
2. | 1Wird sonst ein von einer juristischen Person betriebenes Unternehmen oder ein Teil eines solchen Unternehmens auf einen anderen übertragen, so kann auf den Erwerber auch ein Nießbrauch übertragen werden, sofern er den Zwecken des Unternehmens oder des Teils des Unternehmens zu dienen geeignet ist. 2Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, wird durch eine Erklärung der zuständigen Landesbehörde festgestellt. 3Die Erklärung bindet die Gerichte und die Verwaltungsbehörden. 4Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die zuständige Landesbehörde. 5Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. |
(2) Einer juristischen Person steht eine rechtsfähige Personengesellschaft gleich.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
25.04.2006 | Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz | 19.04.2006 | |
30.06.2000 | Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro | 27.06.2000 |
forderung § 1047Lastentragung § 1048Nießbrauch an Grundstück mit Inventar § 1049Ersatz von Verwendungen § 1050Abnutzung § 1051Sicherheitsleistung § 1052Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung § 1053Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch § 1054Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung § 1055Rückgabepflicht des Nießbrauchers § 1056Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs § 1057Verjährung der Ersatzansprüche § 1058Besteller als Eigentümer § 1059Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung § 1059aÜbertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft § 1059bUnpfändbarkeit § 1059cÜbergang oder Übertragung des Nießbrauchs § 1059dMiet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs § 1059eAnspruch auf Einräumung des Nießbrauchs § 1060Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte § 1061Tod des Nießbrauchers § 1062Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör § 1063Zusammentreffen mit dem Eigentum § 1064Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen § 1065Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts § 1066Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers § 1067Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
Rechtsprechung zu § 1059a BGB
67 Entscheidungen zu § 1059a BGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 11.04.2018 - 20 U 3691/17
Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Dienstbarkeit
- OLG Nürnberg, 27.02.2013 - 15 W 2482/12
Grundbuchverfahren: Übertragbarkeit eines Vorkaufsrechts bei Übergang des ...
- VG Köln, 19.05.2016 - 13 K 4121/14
Klage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen
- OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 250/16
Erfolglose Rechtsbeschwerde im Streit um Eintragung eines Amtswiderspruchs im ...
- OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten ...
Zum selben Verfahren:
- LG Detmold, 19.03.2015 - 9 O 191/14
Wasserversorgung - Pumpstation - Bohrloch - Unterlassung - Auskunft
- LG Detmold, 19.03.2015 - 9 O 191/14
- OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
Zu den Anforderungen an den grundbuchmäßigen Nachweis des Erlöschens einer ...
- OLG Hamm, 05.12.2013 - 15 W 65/13
Übertragbarkeit eines als beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragenen ...
- OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15
Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen ...
- OLG Hamm, 05.01.2017 - 15 W 246/16
Erlöschen eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts
Querverweise
Auf § 1059a BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 1059a BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 14 II (Unternehmer) (zu § 1059a II)