Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
| Titel 3 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 - 1093) |
(1) 1Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. 2Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist.
(2) Steht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder der Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend.
(3) 1Steht einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu, so ist die Dienstbarkeit übertragbar, wenn sie dazu berechtigt, ein Grundstück zu nutzen für
2Die Übertragbarkeit umfasst nicht das Recht, die Dienstbarkeit nach ihren Befugnissen zu teilen. 3Steht ein Anspruch auf Einräumung einer solchen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer der in Satz 1 genannten Personen zu, so ist der Anspruch übertragbar. 4Die Vorschriften der §§ 1059b bis 1059d gelten entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 10.10.2024
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 17.10.2024 | Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen | 10.10.2024 |
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Rechtsprechung zu § 1092 BGB
266 Entscheidungen zu § 1092 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Naumburg, 04.03.2019 - 12 Wx 36/18
Beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit nicht übertragbar
- BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 07.10.2021 - 1 W 342/21
Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch bei Anfechtung der ...
- KG, 07.10.2021 - 1 W 342/21
- OLG München, 11.01.2024 - 34 Wx 1/24
Erlöschen einer zugunsten einer natürlichen Person bestellten beschränkten ...
- BGH, 22.06.2023 - V ZB 10/22
Grundbuchsache: Pfändbarkeit des Eigentümerwohnungsrechts und dessen Löschung bei ...
- OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten ...
Zum selben Verfahren:
- LG Detmold, 19.03.2015 - 9 O 191/14
Wasserversorgung - Pumpstation - Bohrloch - Unterlassung - Auskunft
- LG Detmold, 19.03.2015 - 9 O 191/14
- VG Köln, 19.05.2016 - 13 K 4121/14
Klage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen
- VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642
Nachbarschutz des dinglich Berechtigten
- BGH, 08.02.2019 - V ZR 176/17
Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg
§ 1092 BGB in Nachschlagewerken
- § 1092 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Leitungsrecht
Querverweise
Auf § 1092 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 1092 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 14 II (Unternehmer) (zu § 1092 II, III)