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   BGH, 14.03.2017 - VIII ZR 50/16   

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https://dejure.org/2017,10559
BGH, 14.03.2017 - VIII ZR 50/16 (https://dejure.org/2017,10559)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2017 - VIII ZR 50/16 (https://dejure.org/2017,10559)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2017 - VIII ZR 50/16 (https://dejure.org/2017,10559)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG, § 556 Abs 3 BGB
    Betriebskostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung: Geltendmachung eines Nachzahlungsanspruchs des Vermieters gegen den Mieter ohne Vorliegen eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Jahresabrechnung

  • IWW

    § 552a ZPO, § ... 552a Satz 1, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 28 Abs. 5 WEG, § 28 Abs. 3 WEG, § 556 Abs. 3 BGB, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG, § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrKV, § 24 Abs. 2 Satz 2 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV), § 16 Abs. 2 WEG

  • Wolters Kluwer

    Abrechnung des Vermieters einer Eigentumswohnung über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters innerhalb der Jahresfrist; Abrechnung trotz Nichtvorliegens der Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Jahresabrechnung des Verwalters; Vermieter als ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter einer Eigentumswohnung muss auch ohne Jahresabrechnung gegenüber dem Mieter die Betriebskosten abrechnen; §§ 556 BGB, 28 WEG

  • rewis.io

    Betriebskostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung: Geltendmachung eines Nachzahlungsanspruchs des Vermieters gegen den Mieter ohne Vorliegen eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Jahresabrechnung

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betriebskostenabrechnungen nach § 566 BGB ohne Beschluss der WEG nach § 28 Abs. 5 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung des Vermieters einer Eigentumswohnung über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters innerhalb der Jahresfrist; Abrechnung trotz Nichtvorliegens der Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Jahresabrechnung des Verwalters; Vermieter als ...

  • rechtsportal.de

    Abrechnung des Vermieters einer Eigentumswohnung über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters innerhalb der Jahresfrist; Abrechnung trotz Nichtvorliegens der Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Jahresabrechnung des Verwalters; Vermieter als ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebskostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung: Geltendmachung eines Nachzahlungsanspruchs des Vermieters gegen den Mieter ohne Vorliegen eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung der Betriebskosten mit Mieter auch ohne vorige Beschlussfassung der WEG möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentümer darf Betriebskosten mit seinem Mieter auch ohne Beschlussfassung der Wohnungseigentümer abrechnen (IMR 2017, 1120)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VIII ZR 50/16
    Vielmehr hat der Vermieter einer Eigentumswohnung über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB - wie hier seitens des Klägers erfolgt - abzurechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung des Verwalters noch nicht vorliegt (Senatsurteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, juris Rn. 17, 20 ff.).

    Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass der Kläger über die streitgegenständlichen Betriebskosten auch ohne Vorliegen eines Beschlusses der Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft (§ 28 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG) abrechnen durfte und er demzufolge aus der Betriebskostenabrechnung einen Nachzahlungsanspruch gegen den Beklagten geltend machen kann, steht im Einklang mit den Grundsätzen des oben genannten Senatsurteils vom 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15, aaO).

    Die Frage des laufenden Entstehens und des Anfallens der Betriebskosten für die vermietete Eigentumswohnung ist damit unabhängig hiervon nach den Grundsätzen des Wohnraummietrechts und dem Inhalt des konkreten Mietverhältnisses zu beurteilen (Senatsurteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, aaO Rn. 23 f. mwN).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15, aaO Rn. 25 ff., 36 ff.) im Einzelnen ausgeführt hat, dient § 556 Abs. 3 BGB der Abrechnungssicherheit für den Mieter und der Streitvermeidung und gewährleistet - was die Revision nicht hinreichend in den Blick nimmt - eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss.

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

    Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VIII ZR 50/16
    Eine solche Beschränkung der Revisionszulassung ist wirksam, wenn die Entscheidung über den Grund des Anspruchs keine Auswirkungen auf die Höhe des Anspruchs haben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - VIII ZR 259/81, NJW 1982, 2380 unter II 2 c; vom 12. März 2009 - IX ZR 10/08, NJW 2009, 2068 Rn. 6 mwN; vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08, BGHZ 182, 241 Rn. 11; vgl. auch Senatsurteil vom 15. August 2012 - VIII ZR 378/11, BGHZ 194, 238 Rn. 3).
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VIII ZR 50/16
    Eine solche Beschränkung der Revisionszulassung ist wirksam, wenn die Entscheidung über den Grund des Anspruchs keine Auswirkungen auf die Höhe des Anspruchs haben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - VIII ZR 259/81, NJW 1982, 2380 unter II 2 c; vom 12. März 2009 - IX ZR 10/08, NJW 2009, 2068 Rn. 6 mwN; vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08, BGHZ 182, 241 Rn. 11; vgl. auch Senatsurteil vom 15. August 2012 - VIII ZR 378/11, BGHZ 194, 238 Rn. 3).
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZR 10/08

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf jeweils eine Geschäftsgebühr für eine

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VIII ZR 50/16
    Eine solche Beschränkung der Revisionszulassung ist wirksam, wenn die Entscheidung über den Grund des Anspruchs keine Auswirkungen auf die Höhe des Anspruchs haben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - VIII ZR 259/81, NJW 1982, 2380 unter II 2 c; vom 12. März 2009 - IX ZR 10/08, NJW 2009, 2068 Rn. 6 mwN; vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08, BGHZ 182, 241 Rn. 11; vgl. auch Senatsurteil vom 15. August 2012 - VIII ZR 378/11, BGHZ 194, 238 Rn. 3).
  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 259/81

    Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel;

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VIII ZR 50/16
    Eine solche Beschränkung der Revisionszulassung ist wirksam, wenn die Entscheidung über den Grund des Anspruchs keine Auswirkungen auf die Höhe des Anspruchs haben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - VIII ZR 259/81, NJW 1982, 2380 unter II 2 c; vom 12. März 2009 - IX ZR 10/08, NJW 2009, 2068 Rn. 6 mwN; vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08, BGHZ 182, 241 Rn. 11; vgl. auch Senatsurteil vom 15. August 2012 - VIII ZR 378/11, BGHZ 194, 238 Rn. 3).
  • LG Darmstadt, 05.02.2016 - 6 S 143/15

    Betriebskostenabrechnung für den Mieter auch ohne WEG-Beschluss gültig!

    LG Darmstadt, Urteil vom 05.02.2016 - 6 S 143/15 (nicht rechtskräftig; Rev: VIII ZR 50/16).
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.12.2019 - 531 C 200/19

    Kautionsrückzahlungsansprüche Mieter nach Beendigung Mietverhältnis

    Auch ein Mieter kann sich nicht darauf berufen, dass der Vermieter zum Beispiel ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft seine Abrechnung erstellt (BGH ZMR 2017, 630).

    Insoweit wird verwiesen auf die Entscheidung (AG Hamburg-Blankenese Abt. 532, ZMR 2018, 667 sowie LG Darmstadt ZMR 2016, 444 und BGH ZMR 2017, 630).

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