(1) 1Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 2Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
Rechtsprechung zu § 1 BetrKV
135 Entscheidungen zu § 1 BetrKV in unserer Datenbank:
- BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 117/21
Umlagefähigkeit von Kosten für Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Überprüfung der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 08.04.2021 - 67 S 335/20
Zur Umlagefähigkeit von Rauchmelder- und Müllentsorgungskosten
- LG Berlin, 08.04.2021 - 67 S 335/20
- AG Garmisch-Partenkirchen, 17.10.2016 - 5 C 449/16
Umlagefähigkeit von Kosten für Baumfällarbeiten
- BGH, 19.12.2018 - VIII ZR 254/17
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung über eine ...
- BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 107/20
Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums als ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hannover, 27.03.2020 - 17 S 1/19
Baumfällkosten hat Mieter als Betriebskosten zu tragen - § 2 Nr. 10 BetrKVO
- LG Hannover, 27.03.2020 - 17 S 1/19
- BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei ...
- LG München I, 19.11.2020 - 31 S 3302/20
Das Fällen und Entsorgen abgestorbener Bäume gehört zur Gartenpflege im ...
- AG Köln, 27.01.2017 - 220 C 332/16
Kosten für Baumfällarbeiten sind keine umlagefähigen Betriebskosten
- BGH, 11.05.2022 - VIII ZR 379/20
Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern als betriebskostenrechtlich nicht ...
Querverweise
Auf § 1 BetrKV verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- § 2 (Aufstellung der Betriebskosten)
Redaktionelle Querverweise zu § 1 BetrKV:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Die Miete
- Vereinbarungen über die Miete
- §§ 556 ff. (Vereinbarungen über Betriebskosten) (zu §§ 1 ff)