Deutschland

Betriebskostenverordnung
(Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten)

Artikel 2 der Verordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346), in Kraft getreten am 01.01.2004

zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.10.2023 (BGBl. I S. 280) m.W.v. 01.01.2024

§ 1 Betriebskosten

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten

Hinweis der Redaktion

Die Betriebskostenverordnung ist aufgrund wohnungsrechtlicher Vorschriften erlassen worden. Mit dem Wegfall der Bundeszuständigkeit für dieses Rechtsgebiet (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) und dem Inkrafttreten des Landeswohnraumförderungsgesetzes zum 01.01.2008 ist dieser Anwendungsbereich weggefallen. Die Betriebskostenverordnung gilt jedoch gem. § 556 Abs. 1 Satz 3 BGB auf mietrechtlichem Gebiet fort.

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